Erfolg für Fondsanleger: Vergleich mit Sparda Bank Hamburg

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg für einen Anleger mit der Sparda Bank Hamburg eG einen Vergleich mit einer Quote von 50 Prozent geschlossen. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Anleger von dem Berater der Bank bei Erwerb von Treuhandkommanditbeteiligungen an der MPC Renditefonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG sowie an der Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG fehlerhaft beraten wurde. 

Nachdem der Anleger in der ersten Instanz noch unterlegen war, sah das Oberlandesgericht Hamburg nunmehr deutliche Hinweise darauf, dass der Anleger von dem Berater der Bank nicht ausreichend über die von der Bank vereinnahmten Provisionen aufgeklärt wurde, weshalb seitens des Gerichts die vergleichsweise Einigung angeregt wurde. Der Anleger erhält damit 50 % seiner geleisteten Einlage zzgl. einer Verzinsung zurück. 

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Anleger geschlossener Beteiligungen, insbesondere von Schiffsfonds, gegen die am Vertrieb beteiligten Vermittler und Banken. Entsprechende Zeichnungsempfehlungen können insbesondere auch dann fehlerhaft gewesen sein, wenn der Anleger zur Vorgabe gemacht hatte, dass die zur Verfügung stehenden Ersparnisse für die Altersvorsorge angelegt werden sollen.

Die Ungeeignetheit von Schiffsfonds für die Altersvorsorge ergibt sich insbesondere aus dem mit der Investition verbundenen (Total-)Verlustrisiko. Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2012 ausgeführt, dass die Empfehlung einer solchen Beteiligung wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos schon für sich genommen fehlerhaft sein kann, wenn eine „sichere“ Anlage für Zwecke der Altersvorsorge gewünscht wird (BGH, Urteil vom 6.12.2012, III ZR 66/12)

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem

Über Rotter Rechtsanwälte

Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter („Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht“, Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rotter Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema