Erfolg im Dieselskandal: JUSTUS erzielt Urteil gegen VW

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Erfolg im Dieselskandal für Golf-Fahrerin vor dem Landgericht Neuruppin

JUSTUS Rechtsanwälte führt erfolgreich Klagen im Abgasskandal gegen die VW AG. Das Landgericht Neuruppin hat aktuell der Klage unserer Mandantin auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung stattgegeben. Noch ist die Entscheidung des Landgerichts Neuruppin vom 28.05.2019 zum Az. 31 O 185/18 nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob VW in Berufung geht.

Rücknahme des VW Golf 2.0 TDI

Die Klägerin begehrte Schadensersatz aufgrund der Verwendung und des Einbaus von manipulierter Software des streitgegenständlichen PKWs Golf Plus Cross 2.0 TDI. Die Klägerin erwarb 2012 über ein Autohaus den gebrauchten PKW mit der Bezeichnung VW Golf Plus Cross 2.0 TDI zu einem Kaufpreis von 20.900,- € brutto. Dieser VW Golf TDI ist mit einem 2.0 l Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Nachdem außergerichtlich die VW AG die Forderungen der Klägerin abwies, wurde nun erfolgreich das Klageverfahren für die Klägerin durch JUSTUS Rechtsanwälte betrieben.

Abgasskandal: sittenwidrige Schädigung durch manipulierte Motorsoftware

Das Landgericht Neuruppin sah es als erwiesen an, dass die VW AG durch das Inverkehrbringen des von ihr hergestellten Motors einschließlich der Software zur Motorsteuerung die Klägerin in einer der guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt hat. Die Klägerin ist bereits durch den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeuges einen Vermögensschaden entstanden, da dieses mit einer manipulierten Motorsoftware zur Abgasrückführung ausgerüstet ist (Dieselskandal). Das Landgericht sah auch die subjektiven Voraussetzungen von § 826 BGB als gegeben an.

Verjährung im Dieselskandal:

Alle Dieselfahrer, die in 2016 einen Rückruf oder eine Aufforderung zur Nachrüstung ihres Diesel PKW erhalten haben, können und sollten nach unserer Ansicht noch bis zum 31.12.2019 klagen.

JUSTUS rät:

Die aktuelle Entscheidung des Landgericht Neuruppin zeigt abermals, dass es sich lohnt individuell gegen den VW Konzern vorzugehen und ein Schadensersatzanspruch im Abgasskandal zeitnah durchsetzbar ist.

Wir haben viel Erfahrung im Dieselskandal und vertreten Dieselfahrer gegen VW, Audi, Skoda, Mercedes, Opel u. a. Hersteller. Wir raten von der Teilnahme an langwierigen Musterklageverfahren ausdrücklich ab und bieten die zeitnahe und effektive Individualklage an. 

Auch ohne Rechtsschutzversicherung sollte bei den guten Aussichten geklagt werden, entweder mit unserem Prozesskostenfinanzierer oder auf eigene Kosten. Denn diese Kosten muss VW oder der beklagte Hersteller ebenfalls ersetzen.  

Wenn Ihr Wagen auch vom Abgasskandal betroffen ist, lassen Sie sich bei uns kostenfrei und individuell beraten. Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu. Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir gemeinsam einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko Ihre Ansprüche durchsetzen können.

JUSTUS Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



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