LeaseTrend Insolvenzverwalter Dr. Liebig fordert weiteres Geld der Anleger

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Am 01.10.2021 wurde über das Vermögen der LeaseTrend AG das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 1542 IN 2085/21).  Der Insolvenzverwalter der LeaseTrend AG, Herr Dr. MAX LIEBIG, fordert nun die ohnehin geschädigten Anleger zur Zahlung auf, da ein negatives Abfindungsguthaben ermittelt worden sei. Zu Recht?

LeaseTrend, früher Albis Gruppe als Gesellschaftsbeteiligung mit hohen Verlußten

Die LeaseTrend AG, ursprünglich zur Albis Gruppe gehörend, hat sich für ihre Anleger nicht sehr vorteilhaft entwickelt. So kann es sein, dass aufgrund von Verlustzuweisungen der Kapitalkontostand von Anlegern sogar negativ ist, auch wenn sie ihre vereinbarten Einlagen leisten.

Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters Liebig 

Ab Mai 2023 erhielten zahlreiche LeaseTrend-Anleger Schreiben vom Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig aus München, in denen sie zur Zahlung vermeintlich negativer Abfindungsguthaben aufgefordert wurden. Inzwischen klagt der Insolvenzverwalter bundesweit.

Was können Anleger gegen die Zahlungsaufforderungen tun?

Vor einer Zahlung sollten Sie immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Prüfung der Rechtsmäßigleit und möglicher Einreden gegen die Forderung befragen. Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter berechtigt, ja verpflichtet offene Forderungen der insolventen Gesellschaft  gegen die Gesellschafter zur Insolvenzmasse zu ziehen, um sie dann an die Insolvenzgläubiger zu verteilen. Die Verteilung erfolgt dann nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nach einer Quote, wobei der Großteil in der Regel zunächst vom Insolvenzverwalter selbst kassiert (Verfarenskosten) wird und danch die Banken und bevorrechtgten Gläubiger befriedigt werden. Für die Anleger einer insolventen Beteiligungsgesellschaft selbst, bleibt so regelmäßig fast Nichts mehr übrig, soweit Sie überhaupt Insolvenzgläubiger sind.

Auch diese Tatsache schreit nach meiner Ansicht nach einer grundlegenden Reform des Insolvenzrechts, welches mit Rechtsstaatlichtkeit Nichts mehr zu tun hat. Zumindest nicht bei der Insolvenzabwicklung von Beteiligungsgesellschaften, welche oftmals über Jahre Anlegergelder verbrannt und veruntreut haben.

Negatives Abfindungsguthaben nach Gutachten richtig berechnet?

Der Insolvenzverwalter Dr. Liebig forderte die Anleger auf, ein angeblich negatives Abfindungsgutachten der GKK Partners Audit GmbH zu akzeptieren, ohne dies jedoch beizufügen. Die Berechnung kann natürlich gerichtlich voll überprüft werden. Voraussetzung für die Fälligkeit eines negativen Abfindungsguthabens ist zunächst nach § 16 Nr. 1 Satz 2 lit g) Gesellschaftsvertrag, dass der seitens der LeaseTrend AG zu bestellende Wirtschaftsprüfer selbst das Abfindungsguthaben ermittelt und nicht nur vorgegebene Werte der LeaseTrend AG übernommen hat. Dies ist hier wohl nicht geschehen. Die Bewertung der Tochtergesellschaften mit Null und fehlende Nachweise zu den Konten des atypischen stillen Gesellschafters sind weitere Ansatzpunkte.

Verjährung, Aufrechnung mit Schadenerstatzansprüchen, Masseunzulänglichkeit?

Unabhängig davon stellt sich für die betroffenen Anleger aber auch die Frage, ob die Ansprüche des Insolvenzverwalters Dr. Liebig, nicht bereits verjährt sind. Ob ggf. mit eigenen Schadenersatzforderungen aufgerechnet werden kann oder ob die Einziehung mangels unbestritten angemeldeter Masseforderungen überhaupt zulässig ist.

Gibt es noch Möglichkeiten auf Schadensersatz?

Viele Anleger wurden vor Vertragszeichnung nicht über das mit der Beteiligungsform verbundene Teil- bis Totalverlustrisiko ihrer Einlagen, die beschränkte Möglichkeit, die Beteiligung zu verkaufen oder auch mögliche Nachschusspflichten aufgeklärt. Diese vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungen begründen Schadenersatzansprüche sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen den Vermittler. Bei atypisch stillen Beteiligungen ist der Anleger dabei unter Umständen ausnahmsweise nicht auf das Auseinandersetzungsguthaben beschränkt, weil der Gesellschaft kein Vorteil aus der Falschberatung verbleiben soll.

Schadensersatz gegen die Gründungsgesellschafter der LeaseTrend AG

Es gibt nach Insolvenz der Gesellshaft keine Möglichkeiten mehr Schadenersatz gegen diese geltend zu machen. Die Gesellschafter haben dei Möglichkeit ihre Ansprüche zum Beispiel auf ein Abfindungsguthaben zur Insolvenztabelle anzumelden. Ob dies wirtschaftlich Sinn macht ist allerdings zwiefelhaft.

Allerdings haben Anleger die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter durchzusetzen. Hier sind die Verjährungsfrist zu beachten, Im Wesentliche greift die sogenannte absolute Verjährung taggenau 10 Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. In den überwiegenden Fällen dürften daher Ansprüche absolut verjährt sein.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Justus Rechtsanwälte bietet Anlegern eine klare und kostenfreie Ersteinschätzung. Wir haben viel Erfahrung mit der Abwehr von Forderungen der Insolvenzverwalter aus gescheiterten Gesellschaftsbeteiligungen. In einigen Fällen greifen letztlich leider kaum Einreden gegen das Regime der Insolvenzordnung durch. Allerdings konnten wir auch in vielen Fällen Zahlungsvergleiche und auch manchmal Klageanweisungen unberechtigter Forderungen erzielen.

Schreiben Sie uns eine Email um herauszufinden, ob sich ein anwaltliches Vorgehen überhaupt wirtschafltich lohnt.

Foto(s): @Knud J. Steffan

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