Wie wehren sich Unternehmen gegen Lügen und Gerüchte? Teil 1 - Strategien und Reaktionsmöglichkeiten

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Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann erörtert die Herausforderungen und Strategien im Umgang mit Gerüchten, die Unternehmen schädigen können. Er betont, dass ein Dementi oft kontraproduktiv ist und empfiehlt, Gerüchte stattdessen durch sachliche Fakten zu entkräften oder zu ignorieren, während gleichzeitig positive Botschaften gefördert werden. Laukemann rät zur Entwicklung eines Notfallplans für schnelles Handeln bei Gerüchten und zur genauen Analyse der öffentlichen Wahrnehmung vor einer Reaktion. Strategien wie das Benennen der Quelle, der Einsatz von Gegen-Gerüchten und das Kontextualisieren können helfen, Gerüchte zu bekämpfen. Der Artikel basiert auf Laukemanns Erfahrungen als Interessenvertreter in Wirtschafts- und Gesellschaftskonflikten und stellt den ersten Teil einer Beitragsreihe dar, der sich auf kommunikative Strategien konzentriert, während der zweite Teil rechtliche Rahmenbedingungen behandelt. Laukemann ist Gründungspartner von LFR Wirtschaftsanwälte in München, spezialisiert auf Handels- und Gesellschaftsrecht sowie auf gewerblichen Rechtsschutz.

Von Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann*



„Gerüchte sind der Wellenschlag unterdrückter Information.“ Dieser Satz des französischen Diplomaten Roger Peyrefitte beschreibt treffend, wie schnell Gerüchte entstehen – und welche Macht sie entfalten können. Unternehmen sehen sich häufig mit geschäftsschädigenden Gerüchten und unwahren Behauptungen konfrontiert, die ihre Reputation und Marktstellung gefährden können. Ein effektiver Umgang mit solchen Herausforderungen erfordert sowohl kommunikative als auch rechtliche Strategien.

Im ersten Teil dieser Beitragsreihe geht es um kommunikative Strategien und Reaktionsmöglichkeiten im Umgang mit Gerüchten. Im zweiten Teil beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unternehmen zur Verfügung stehen.


I. Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Gerüchte und Lügen können im Wirtschaftsleben erhebliche Schäden verursachen. Daher ist es entscheidend, angemessen darauf zu reagieren.

1. Das Dementi: Mehr Schaden als Nutzen?

Ein Dementi, also das schlichte Verneinen eines Gerüchts, wirkt häufig kontraproduktiv. Statt das Gerücht zu widerlegen, bestätigt es in der Wahrnehmung vieler die zugrunde liegende Behauptung. „Ein Dementi ist keine zugkräftige Nachricht“, heißt es im Journalismus – und das gilt auch für Unternehmen.

Ein Dementi sollte nur dann eingesetzt werden, wenn rechtliche Gründe dafürsprechen oder der Bestand des Unternehmens gefährdet ist. In der Praxis haben jedoch andere Strategien mehr Erfolg.

2. Entkräften von Gerüchten durch Fakten

Gerüchte können mit gut belegten Fakten entkräftet werden. Wichtig ist dabei, sachlich zu bleiben und nicht überhastet zu reagieren. Eine überlegte, gut dokumentierte Stellungnahme, die den emotionalen Charakter eines Gerüchts in den Hintergrund drängt, erzielt häufig die beste Wirkung.

3. Ignorieren und auf Positives setzen

In vielen Fällen ist es sinnvoll, ein Gerücht bewusst zu ignorieren, um ihm keine weitere Bühne zu bieten. Parallel dazu können Unternehmen ihre eigene Position stärken, indem sie positive Botschaften und Nachrichten verbreiten, die das Gerücht in den Schatten stellen.


II. Wie können Unternehmen vorbeugend handeln?

1. Notfallplan entwickeln

Gerüchte lassen sich oft nicht vermeiden, aber ihre Auswirkungen können durch kluges Krisenmanagement minimiert werden. Ein Notfallplan hilft, schnell und strukturiert zu reagieren.

Wichtige Fragen zur Vorbereitung:

  • Ist das Gerücht zutreffend oder falsch?
  • Wie hoch ist der potenzielle Schaden?
  • Wer könnte hinter dem Gerücht stecken?
  • Zielt das Gerücht auf interne oder externe Kreise?
  • Könnte das Gerücht ein "Lockmittel" sein, um interne Informationen zu erlangen?

2. Analyse der Wahrnehmung

Vor einer Reaktion sollten Unternehmen genau analysieren, wie das Gerücht von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Dies hilft, die beste Strategie zu wählen.

Schlüsselfragen:

  • Was interessiert die Zielgruppe?
  • Wie wecke ich positive Gefühle?
  • Welche Vorurteile gibt es mir oder meinem Unternehmen gegenüber?
  • Welche Stimmung herrscht am Markt?


III. Handlungsempfehlungen: Kampf gegen Gerüchte

1. Die Quelle benennen

Ein Gerücht verliert an Kraft, wenn die Quelle öffentlich gemacht wird. Besonders dann, wenn die Quelle ein klares Eigeninteresse verfolgt, wird das Gerücht für Außenstehende weniger glaubwürdig.

2. Mit Gegen-Gerüchten arbeiten

In Ausnahmefällen können Gegen-Gerüchte genutzt werden, um das ursprüngliche Gerücht zu relativieren. Dies sollte jedoch mit Bedacht geschehen, um nicht selbst als unseriös wahrgenommen zu werden.

3. Verwässern und Kontextualisieren

Gerüchte, die gegen ein einzelnes Unternehmen gerichtet sind, können entschärft werden, indem sie in einen breiteren Kontext gestellt werden. Beispiel: „Diese Art von Gerüchten betrifft derzeit viele Unternehmen in unserer Branche.“


Im 2. Teil dieser Beitragsreihe gehen wir auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Den Beitrag finden Sie hier.



* Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann ist Gründungspartner von LFR Wirtschaftsanwälte München, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierter Wirtschaftsmediator (IHK) und systemischer Business Coach (IHK). Der Beitrag basiert auf seinen persönlichen Erfahrungen als Interessenvertreter in hochkonfliktären Wirtschafts- und Gesellschaftskonflikten.


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LFR Wirtschaftsanwälte sind Ihr Partner bei Wirtschaftskonflikten aller Art, insbesondere im Gesellschaftsrecht. Wir verfügen seit über 20 Jahren über umfangreiche Expertise in allen typischen Formen der Gesellschafterkonflikte, insbesondere Auseinandersetzungen in Familien- und Freiberuflergesellschaften, bei Startups und VC-finanzierten Gesellschaften, bei Personengesellschaften, AGs, Vereinen, Stiftungen, bei Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen (M&A-Dispute) oder Unternehmensnachfolge, bei der Verteidigung von (ehemaligen) Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichts- und Beiräten gegen Ansprüchen von Insolvenzverwaltern oder Firmenkäufern, bei der Abberufung, Bestellung und Durchsetzung von Geschäftsführern, Vorständen und geschäftsführenden Gesellschaftern.

Foto(s): https://unsplash.com/de/fotos/WYd_PkCa1BY

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