Erfolgreiche Schadensersatzklagen der POC-Anleger

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Emissionsprospekte der POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Natural 1 Gas GmbH & Co. KG, POC Growth 3. Plus GmbH & Co. KG sowie POC Growth 4. GmbH & Co. KG sind fehlerhaft. Dies bestätigte das Landgericht Berlin in zahlreichen von Witt Rechtsanwälte (Heidelberg Berlin München) geführten Klageverfahren und verurteilte die jeweiligen Gründungsgesellschafter zu Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Diese müssen die von Witt Rechtsanwälte vertretenen Anleger so stellen, als hätten sie nie in die POC Fonds investiert. Für die Anleger bedeutet dies die Rückerstattung der investierten Anlagesumme abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen.

Nach Ansicht des Landgerichts Berlin wurden sämtliche Anleger der POC Growth 3. Plus GmbH & Co. KG sowie der POC Growth 4. GmbH & Co. KG mit fehlerhaften Prospekten beworben. Bei den übrigen POC Fonds sind vorerst nur Anleger betroffen, die sich im Jahre 2012 oder später beteiligt haben.

Der Klageweg stellt für die Anleger möglicherweise die einzige Möglichkeit, schadlos aus der riskanten POC Anlage rauszukommen. Der von der neuen Geschäftsführung entwickelte Rettungsplan („Restart 2017“) findet zwar einige Befürworter, diese sind jedoch selten bereit, den Sanierungsbeitrag an die Fondsgesellschaften zu leisten. Ohne neues Kapital wird die neue Geschäftsführung ihren Plan nicht ins Leben rufen können. Auch steht die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Rettungsplans unter massiver Kritik.

Die Anleger der betroffenen POC Fonds können mit guten Erfolgsaussichten Ihre Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter der Fonds durchsetzen. Witt Rechtsanwälte beraten Sie hierzu gerne.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anna Zajac

Beiträge zum Thema