Erfolgreicher Einspruch gegen den Steuerbescheid: Diese Fehler begeht das Finanzamt häufig bei der Steuerfestsetzung.

  • 4 Minuten Lesezeit

Erfolgreicher Einspruch gegen einen Steuerbescheid: Einführung

Viele Steuerpflichtige erhalten jährlich einen Steuerbescheid vom Finanzamt, der auf den ersten Blick korrekt erscheint. Doch in der Praxis unterlaufen den Finanzbehörden immer wieder Fehler bei der Steuerfestsetzung, die für den Steuerpflichtigen teuer werden können. Ein kleiner Rechenfehler oder eine ungenaue Berechnung der Abzüge – und schon zahlt man mehr, als man eigentlich müsste. Besonders kritisch: Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Steuerbescheid bestandskräftig, was bedeutet, dass er rechtsverbindlich ist und vom Finanzamt vollstreckt werden kann, selbst wenn er fehlerhaft ist. Daher ist es entscheidend, die Frist für einen Einspruch zu wahren, um eine Korrektur des Bescheids zu ermöglichen.

In diesem Ratgeber erläutere ich Ihnen, wie Sie erfolgreich gegen fehlerhafte Steuerbescheide vorgehen können und welche typischen Fehler das Finanzamt häufig begeht. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie mit einem Einspruch Ihre Rechte sichern können. Lassen Sie sich nicht durch formelle Hürden oder vermeintlich geringe Erfolgsaussichten entmutigen – oft lohnt sich ein genauerer Blick auf den Steuerbescheid.


Rechtslage zum Steuerbescheid und Bestandskraft

Ein Steuerbescheid stellt die Festsetzung der zu zahlenden Steuer durch das Finanzamt dar. Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Einspruch einzulegen. Diese Frist ist entscheidend, da der Steuerbescheid nach Ablauf dieser Zeit bestandskräftig wird. Bestandskraft bedeutet, dass der Bescheid rechtsverbindlich ist und nicht mehr ohne Weiteres geändert werden kann, auch wenn er fehlerhaft ist. Das Finanzamt kann die im Bescheid festgesetzte Steuer dann vollstrecken, was für den Steuerpflichtigen erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen kann.

Selbst wenn offensichtliche Fehler vorliegen – sei es durch fehlerhafte Datenübertragung, fehlerhafte Berechnungen oder falsche Einschätzungen – ist der Steuerbescheid dennoch bindend, wenn keine fristgerechte Reaktion erfolgt. Einzig der Einspruch innerhalb der Monatsfrist bietet die Möglichkeit, den Bescheid noch einmal auf seine Richtigkeit zu überprüfen und Fehler zu korrigieren. Daher ist es wichtig, bei Unsicherheiten oder offenen Fragen einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Rate zu ziehen, um die Frist zu wahren und die notwendigen Schritte einzuleiten.


Häufige Fehler bei der Steuerfestsetzung

Das Finanzamt unterliegt bei der Erstellung von Steuerbescheiden dem menschlichen Faktor und der maschinellen Datenverarbeitung. Dabei können zahlreiche Fehlerquellen entstehen, die es zu erkennen gilt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fehler bei der Steuerfestsetzung, die erfahrungsgemäß immer wieder auftreten:

  1. Falsche Übernahme von Einkünften: Oftmals werden Einkünfte, die in der Steuererklärung korrekt angegeben wurden, vom Finanzamt falsch oder unvollständig in den Steuerbescheid übernommen. Dies kann insbesondere bei Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen passieren.

  2. Fehlerhafte Berechnung der Sonderausgaben: Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge oder Spenden sind steuerlich absetzbar. Häufig jedoch werden diese Aufwendungen im Steuerbescheid nicht oder nur unvollständig berücksichtigt, obwohl sie korrekt angegeben wurden.

  3. Falsche Berechnung des Kinderfreibetrags: Familien profitieren vom Kinderfreibetrag, der oft falsch berechnet wird. Insbesondere bei einem Wechsel der Steuerklasse oder bei Alleinerziehenden kommt es hier zu Fehlern, die zu einer zu hohen Steuerlast führen können.

  4. Nichtanwendung von Freibeträgen: Neben dem Kinderfreibetrag gibt es weitere Freibeträge wie den Grundfreibetrag oder den Altersentlastungsbetrag, die das Finanzamt bei der Steuerfestsetzung übersehen oder falsch anwenden kann.

  5. Fehlerhafte Ermittlung von Werbungskosten: Kosten, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel), werden oft fehlerhaft berechnet oder gar nicht anerkannt. Hier ist es besonders wichtig, die Angaben genau zu prüfen.

Diese und andere Fehler können die Steuerlast erheblich beeinflussen. Daher lohnt es sich, den Steuerbescheid genau zu prüfen und bei Unklarheiten Einspruch einzulegen.


Der Einspruch: Ihre rechtliche Handlungsoption

Sobald Sie einen Fehler in Ihrem Steuerbescheid entdecken oder den Verdacht haben, dass die Festsetzung nicht korrekt ist, sollten Sie sofort handeln. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist ein einfaches, aber wirksames Mittel, um Fehler des Finanzamts korrigieren zu lassen. Dabei ist es entscheidend, die Einspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids zu beachten. Verstreicht diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig, und Ihre Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, sind stark eingeschränkt.

Ich empfehle Ihnen, im Falle von Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten direkt die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. So kann eine fundierte Prüfung des Bescheids erfolgen, und der Anwalt kann den Einspruch für Sie einlegen und alle weiteren Schritte übernehmen. Alternativ können Sie zunächst selbst Einspruch einlegen und den Bescheid nachträglich von einem Anwalt prüfen lassen. Wichtig ist nur, dass die Frist gewahrt bleibt.


Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten!

Fehler bei der Steuerfestsetzung durch das Finanzamt sind keine Seltenheit und können für den Steuerpflichtigen teuer werden. Der Einspruch ist Ihre Möglichkeit, diese Fehler korrigieren zu lassen und zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie sich bei Unklarheiten rechtzeitig rechtlich beraten, um die Einspruchsfrist zu wahren.

Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihren Steuerbescheid zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Sie können sich jederzeit unverbindlich bei mir melden – entweder per E-Mail oder telefonisch. Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite und setze mich für Ihre Interessen ein.



Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern, daher ist es unerlässlich, eine individuelle Rechtsberatung einzuholen. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.



Keywords: #Steuerbescheid #Einspruch #Steuerrecht #FinanzamtFehler #Rechtsberatung #Bestandskraft #Sonderausgaben #Freibeträge #Werbungskosten #Kinderfreibetrag #EinkünfteFehler #Steuerberater #Rechtsanwalt #Vollstreckung #SteuerbescheidPrüfen #FristWahrung #FehlerFinanzamt #Steuerprüfung #Steuerpflichtiger #RechtsanwaltSteuerrecht #SteuerbescheidFehler #SteuerbescheidEinspruch #Steuerfestsetzung #FinanzamtFehlerSteuer #SteuerbescheidAnfechten #ErfolgreicherEinspruch #SteuerfestsetzungFehler #EinkünfteFalschÜbernommen #SonderausgabenFalschBerechnet #FreibetragVergessen #WerbungskostenFehler #SteuerlastSparen #SteuerbescheidKorrektur #RechtsberatungSteuer #SteuerbescheidFrist #SteuerbescheidErfolgreichAnfechten #SteuerrechtEinspruch #SteuerrechtAnwalt #SteuerbescheidBestandskraft #FinanzamtVollstreckung #FristEinspruchSteuerbescheid #SteuerrechtEinspruchFrist #PrüfungSteuerbescheid #EinspruchSteuerbescheidRechtsanwalt #SteuerbescheidFehlerHäufig #FehlerFinanzamtSteuer


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Holger Traub - Fachanwalt

Beiträge zum Thema