Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung- ein Fachanwalt hilft!

  • 2 Minuten Lesezeit

Kaum eine Rechtsmaterie ist so komplex wie das Steuerstrafrecht und nirgends drohen dem Betroffenen neben der strafrechtlichen Verurteilung so weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen. Daher ist auf jeden Fall die Hinzuziehung eines erfahrenen und spezialisierten Verteidigers notwendig. Es  können im Rahmen dieses Aufsatzes nicht alle Fallstricke des Steuerrechts besprochen werden, aber ein Beispiel aus der Rechtsprechung soll der Veranschaulichung dienen.

Der Angeklagte war wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagt. Geschäftsbücher wurden nicht geführt und die Geschäftsführung konnte insgesamt nur als chaotisch bezeichnet werden. Der Finanzverwaltung war es daher bis zum Beginn der strafrechtlichen Hauptverhandlung nicht möglich, den genauen Steuerschaden zu beziffern.  Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, dass er in Kauf genommen habe, Steuern zu verkürzen, die genaue Höhe aber nicht wisse. Dieses reichte im Endeffekt für eine rechtskräftige Verurteilung nicht aus. Der Verteidiger, sonst im Betäubungsmittelstrafrecht tätig, hatte nur das Ziel eine geringe Strafe zu erreichen und dachte leider nicht an die Möglichkeiten, welche die Strafverfolgungsbehörden im Steuerstrafrecht haben. Nun wurden die Umsätze von der Finanzverwaltung geschätzt und deren Höhe war sowohl im Bemessungsgrundlage- als auch im Strafverfahren relevant. Das Ergebnis war eine hohe Freiheitsstrafe und die wirtschaftliche Vernichtung des Angeklagten aufgrund der hohen Steuernachzahlungen. Ein erfahrener und auf das Steuerstrafrecht spezialisierter Verteidiger hätte schon frühzeitig die für seinen Mandanten günstigste Steuerschuld herausgearbeitet und begründet dargestellt. Diese zwar sehr arbeitsintensive aber fast immer erfolgreiche Vorgehensweise hat schon zur Einstellung vieler Ermittlungsverfahren und einem wirtschaftlichen Überleben der Betroffenen geführt.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 250 Wirtschaftsverfahren ( auch sogenannte Umfangsverfahren). Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema