Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit von Erntehelfern- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der FSK (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)  des Zolls liegt in der Überprüfung der Fleischwirtschaft und besonders der Arbeitgeberprüfungen und Personenbefragungen in der Landwirtschaft (Erntehelfer bei der Spargelernte und im Obst- und Gemüseanbau). Von den saisonalen Erntehelfern sind dabei ca. 40 % über Werkvertragsunternehmer beschäftigt. Sehr schnell werden dann Anhaltspunkte für verdeckte Arbeitnehmerüberlassungen im Rahmen von Werkvertragsgestaltungen und Mindestlohnverstöße angenommen. 

Die typischen Vorwürfe sind dann Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG, gegen das Mindestlohngesetz, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten sowie Steuerhinterziehung.

Dabei muss es sich nicht immer um die Beschäftigung von osteuropäischen Erntehelfern gehen. Oft ist auch bei einheimischen Aushilfen die Vertragsgestaltung aus Sicht der Ermittler problematisch. Dann werden schon aus den nichtigsten Umständen entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und diese können unangenehme Folgen haben.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Zollermittler befugt, Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers und des Auftraggebers von selbstständig tätigen Personen sowie des Entleihers auch ohne Durchsuchungsbeschluss während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen zu betreten und dabei von diesen Auskünfte hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse oder ihrer Tätigkeiten einzuholen und Einsicht in von ihnen mitgeführte Unterlagen zu nehmen, von denen anzunehmen ist, dass aus ihnen Umfang, Art oder Dauer ihrer Beschäftigungsverhältnisse oder Tätigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Mit einem vom Amtsgericht erlassenen Durchsuchungsbeschluss werden auch Durchsuchungen in Geschäfts- und Wohnräumen durchgeführt.

Dann drohen als Folgen nicht nur hohe Beitrags- und Schadensersatzzahlungen samt Zinsen, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen. Während dieser können auch Konten und Vermögenswerte zur Sicherung der Ansprüche des Rentenkassen und Finanzämter gepfändet werden.

Daher ist die frühe Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers auch wirtschaftlich sinnvoll. Werden doch gleich zu Beginn des Verfahrens schon die entscheidenden Weichen für die Einstellung des Verfahrens gestellt.

Welche Strategie konkret gewählt wird, ist dabei aber immer von den Umständen des Einzelfalles abhängig.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren und hat bisher bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung konnte durch entsprechende Zahlungsvereinbarungen das wirtschaftliche Überleben der Betroffenen gesichert werden.

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus. 

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Foto(s): andreas junge

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