Erneut: Abmahnung vom VGU – Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde wieder einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom VGU – Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. – zur Prüfung vorgelegt. Da ich bereits mehrfach Betroffene zu entsprechenden Abmahnungen beraten habe, stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der Abmahntätigkeit des VGU – Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass der Verein bundesweit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen ausspricht. Hier in der Kanzlei liegen inzwischen mehr als 20 Abmahnungen des Vereins vor, zu denen Betroffene beraten oder vertreten worden sind. Die Abmahnungen beziehen sich auf unterschiedliche Produkte und auch unterschiedliche Vorwürfe. Ich hatte daher in der Vergangenheit bereits über die Abmahntätigkeit des Vereins berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-e-v-erhalten_142542.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-ev-erhalten_085843.html

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier zuletzt vorgelegte Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf der unlauteren Werbung mit dem Hinweis „LGA geprüft“. Zur Begründung wird ausgeführt, bei Prüfzeichen bestehe – ähnlich wie bei Warentests – regelmäßig ein erhebliches Interesse des Verbrauchers daran, zu erfahren, anhand welcher Kriterien die Prüfung erfolgt ist. Daher müsse der Verbraucher vor dem Kauf mit den Informationen hierzu versorgt werden. Dies sei vorliegend nicht erfüllt.

Zu den Forderungen in der hier vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 208,25 Euro zahlen. 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gern höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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