Auch eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde wieder einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. zur Prüfung vorgelegt. Ich habe bereits mehrfach Betroffene zu entsprechenden Abmahnungen beraten und stehe daher gern auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der Abmahntätigkeit des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass der Verein bundesweit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen ausspricht. Hier in der Kanzlei liegen inzwischen mehr als 20 Abmahnungen des Vereins vor, zu denen Betroffene beraten oder vertreten worden sind. Die Abmahnungen beziehen sich auf unterschiedliche Produkte und auch unterschiedliche Vorwürfe, z. B. die Werbung mit Garantiehinweisen, Werbeaussagen wie „CE geprüft“ oder fehlende Angaben zum Grundpreis bei dem Angebot grundpreispflichtiger Waren.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier zuletzt vorgelegte Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf der unlauteren Werbung mit einem Hinweis auf eine Garantie und unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher in einem Angebot auf einem Online-Marktplatz.

Zu den Forderungen in der hier vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 208,25 Euro zahlen. 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Prüfen Sie zunächst den Sachverhalt.

Sofern Sie mit Hinweisen auf Garantien werben möchten, müssen Sie in diesem Zusammenhang einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf vorhalten, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Gesetzlich vorgeschrieben sind des Weiteren Informationen zum Inhalt der Garantie und zu allen wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Im Hinblick auf die Vorgaben für die Information der Verbraucher über das Widerrufsrecht sollten Sie berücksichtigen, dass die entsprechenden rechtlichen Vorgaben in der Vergangenheit mehrfach geändert worden sind, wodurch Anpassungen bei den Informationstexten erforderlich waren.

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf eine Abmahnung sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass Sie die Unterlassungsverpflichtungen zukünftig einhalten müssen. Anderenfalls drohen Vertragsstrafenansprüche.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten ?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gern höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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