Erneut: Abmahnung von Stephan Schulze über die Kanzlei Klier & Ott

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung von Stephan Schulze über die Kanzlei Klier & Ott zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Abmahntätigkeit von Stephan Schulze:

Stephan Schulze hatte in der Vergangenheit über die Kanzlei Klier & Ott bereits mehrfach Abmahnungen wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße ausgesprochen. Ich hatte über die entsprechenden Fälle daher bereits auf der Internetseite meiner Kanzlei berichtet:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-stephan-schulze.htm

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Die weitere hier vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Verkäufer aufgetreten ist:

„Angemeldet als privater Verkäufer“

Unter Verweis auf die Angebote des Abgemahnten wird der folgende Vorwurf erhoben:

„Es ist offensichtlich, dass es sich hierbei nicht um private Verkäufe handelt. Darauf, dass Sie behaupten, privater Verkäufer zu sein, kommt es nicht an.

(…)

Das Anbieten von Waren mit der Behauptung privater Verkäufer zu sein, obwohl Sie demgegenüber tatsächlich als Unternehmer zu qualifizieren sind, stellt sich als Verstoß gegen § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. dem Anh. zu Abs. 3 dar. Nach Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG sind unzulässige geschäftliche Handlungen eben solche, bei denen unzutreffend behauptet wird, der Unternehmer sei angeblich Verbraucher.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigen und
  • Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 Euro zahlen (1.134,55 Euro).

Meine Einschätzung: 

Wenn Sie als privater Verkäufer wiederholt oder in größerer Zahl Produkte bei eBay anbieten, besteht ein erhebliches Risiko, dass diese Angebote rechtlich als gewerbliche Angebote bewertet werden. Dies bedeutet, dass Sie dann sämtliche Vorgaben für gewerbliche Verkäufer erfüllen müssen und z.B. ein Impressum und Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher vorhalten müssen. Insbesondere müssen Sie auch als gewerblicher Verkäufer auftreten. Bitte beachten Sie, dass die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Angeboten fließend ist. Informationen zu dieser Problematik finden Sie in einem Beitrag auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

https://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes einer unzulässigen geschäftlichen Handlung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall voreilig eine Unterlassungserklärung ab.
  2. Leisten Sie ohne anwaltliche Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren unter anderem über Abmahnfallen und berät Betroffene.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Stephan Schulze über die Kanzlei Klier & Ott erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de



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