Erneut urheberrechtliche Abmahnung durch die pixel.law Rechtsanwälte

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Die pixel.law Rechtsanwälte aus Berlin verschickten kürzlich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe Bilder, deren Urheber der Mandant der pixel.law Rechtsanwälte sei und welchem dadurch die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen würden, online verwendet, ohne die dafür erforderliche Berechtigung zu haben. Hierdurch läge eine Urheberrechtsverletzung vor.

Die pixel.law Rechtsanwälte verlangen aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zweck ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. 

Daneben wird ein Schadensersatz verlangt, für dessen Berechnung eine sogenannte Lizenzanalogie zugrunde gelegt wird. Zuletzt wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten und der Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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