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Erneute Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

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Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA lässt Abmahnungen wegen Tickethandels über die Kanzlei Lentze Stopper aussprechen. erteilt. Die mir zur Ersteinschätzung vorgelegte Abmahnung datiert vom 21.09.2023 und enthält den bekannten Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot.

Die ATGB lauten wie folgt:

„Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, 

aa) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom 1. FC Köln autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave) zum Kauf anzubieten,….“

Dem Abgemahnten wird das Anbieten von Eintrittskarten für Heimspiele des Vereins aus der aktuellen und der letzten Saison über die Plattform Kleinanzeigen vorgeworfen.

Was wird gefordert?


  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Pauschaler Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR

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