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Erneute Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH (Mensch ärgere Dich nicht)

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut wurde mir das Mandant zur Vertretung eines Betroffenen gegenüber einer Abmahnung Kanzlei Fortmann Tegethoff im Auftrage der Schmidt Spiele GmbH übertragen.

Die mir vorliegende Abmahnung enthält den bekannten Vorwurf einer Rechtsverletzung an der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“. Die Marke ist als nationale Wortmarke unter der Registernummer DE 293721 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Ebenso genießt die Marke auch als Schutz als Unionsmarke UM 002734267 Schutz u.a. für Gesellschaftsspiele.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an dem Zeichen „Mensch ärgere Dich nicht“ zugrunde. Konkret wird die Nutzung des Zeichens zur Bewerbung eines Gesellschaftsspiels, welches dem der Abmahnerin von der Gestaltung des Spielbretts her entspricht, gerügt.  

Aufgrund der vorgeworfenen Markenrechtsverletzung wird folgendes gefordert:

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erteilung einer Auskunft zum erzielten Gewinn
  • Abmahnkosten 3.020,34 EUR (Gegenstandswert 150.000 EUR)

Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.

Im Bereich der markenrechtlichen Abmahnungen gilt es für eine wirksame Schutzrechtsverwarnung eine ganze Reihe von Hürden zu nehmen. Beispielsweise muss eine markenmäßige Nutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Hier gilt es die Prüfung anzusetzen. Nicht jede Abmahnung hält dieser Prüfung stand.

Auch im Falle einer berechtigten Abmahnung bestehen im Regelfall sehr gute Chancen die geforderten Kosten im Rahmen einer außergerichtlichen gütlichen Einigung zu reduzieren.

Tipps vom Fachanwalt:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:

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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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