EU-Kommission leitet Verfahren gegen X aufgrund illegaler Inhalte ein

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Die EU-Kommission geht gegen X vor.

Die EU-Kommission hatte X (vormals Twitter) bereits aufgrund der Verbreitung rechtswidriger Inhalte verwarnt - ohne Erfolg. Deshalb folgt nun ein Verfahren gegen den Social-Media-Konzern. Zwar hat die Behörde bereits von X Informationen angefordert, aber das Unternehmen hat wohl unzureichend darauf geantwortet.


Digital Service Act Hintergrund des Verfahrens gegen X

Hintergrund ist der Umgang von X mit dem Digital Service Act. Seit Ende August dieses Jahres haben Konzerne nämlich die Pflicht, sich an den Digital Service Act zu halten. Demnach haben Unternehmen die Aufgabe, aktiv gegen illegale Inhalte, falsche Informationen und Hassrede vorzugehen. Negative Auswirkungen durch die Nutzung von Online-Plattformen sollen sich für die Nutzer möglichst in Grenzen halten. Elon Musk steht in der Kritik, die Regelungen des Digital Service Acts zu vernachlässigen. Der Tech-Milliardär hat im Oktober 2022 X (damals noch Twitter) übernommen.


Kritik am blauen Haken bei X

Außerdem sieht die EU-Kommission den charakteristischen blauen Haken auf den Profilen kritisch. Dieser weist zwar auf verifizierte Profile hin, aber Nutzer haben nun die Möglichkeit, diesen in Form eines Abo-Modells käuflich zu erwerben. Das täuscht möglicherweise nur die Echtheit eines Profils vor.


X bereits wegen Datenleck in der Kritik

X ist im Jahr 2022 aufgrund eines enormen Datenlecks in die Schlagzeilen geraten. Der Konzern hatte damals versucht, das Ausmaß der Sicherheitslücke zu vertuschen. Betroffene Nutzer haben nach wie vor Anspruch auf Schadensersatz.



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Stichworte: Datenschutz, Datenschutzrecht, Datenleck, Datenpanne, Verbraucherrecht, Digital Service Act, EU-Kommission

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