BGH-Urteil zum Widerruf der Renten-Versicherung: Verbraucher erhält EUR 31.226,26 zurück

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Ein Widerruf der Renten-Versicherung lohnt sich oft für Verbraucher.

Manchmal ändern sich die Lebensumstände, sodass etwa eine Lebens- oder Renten-Versicherung nicht mehr zum Versicherten passt. Ein Ausstieg aus der Versicherung gestaltet sich oft schwierig, weil der Vertrag den Kunden an die Versicherung bindet. Im vorliegenden Fall klagte ein Kunde erfolgreich gegen seinen Versicherer vor dem Bundesgerichtshof (BGH).


Der Fall zum Widerruf der Renten-Versicherung vor dem BGH

Im Oktober 2009 schloss der Kläger beim Versicherer einen Vertrag über eine Renten-Versicherung ab. Die Versicherungs-Police enthielt die Widerrufsklausel mit einer Frist von dreißig Tagen. Im Juni 2017 zahlte der Kunde auf eigenen Wunsch keine Beiträge mehr ein, der Vertrag ruhte fortan. Nach knapp zehn Jahren Vertragslaufzeit widerrief der Kunde seine Renten-Versicherung. Er forderte vom Versicherer die Rückerstattung seiner bereits eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen. Doch der Versicherer lehnte dies ab, mit der Begründung, dass die Widerrufsfrist längst abgelaufen sei. Bereits vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Kläger Erfolg (Az. IV ZR 40/22). Doch der Versicherer legte Revision ein.


BGH entschied zugunsten des Verbrauchers

Allerdings entschied nun auch der BGH im Oktober 2023 zugunsten des Verbrauchers. Der Kunde hatte nämlich aufgrund unvollständiger Widerrufs-Belehrungen noch nach Ende der Widerrufsfrist die Möglichkeit, den Versicherungs-Vertrag wirksam zu widerrufen. Demnach erhielt der Kläger die bereits eingezahlten EUR 31.226,26 zuzüglich Zinsen zurück (Az.: IV ZR 40/22).


Versicherer in der Kritik wegen Maßnahmen zulasten der Verbraucher

Anbieter von Renten- und Lebens-Versicherungen geraten immer wieder in die Kritik, weil sie Maßnahmen zulasten der Verbraucher einführen. Sie konfrontieren insbesondere ihre Kunden mit einer Kürzung des Rentenfaktors, sodass Sparer im Ruhestand weniger Rente als vereinbart erhalten. Versicherer versuchen auch, die Abschluss- und Vertriebskosten auf ihre Kunden abzuwälzen. Der BGH entschied, dass auch dies unzulässig ist. Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit, sich gegen derartige Maßnahmen zu wehren. Hierbei hilft ein Anwalt für Verbraucherschutz, die Rechte der Versicherten geltend zu machen.


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