EuGH und Fiat - Wohnmobil Diesel-Abgasskandal, neueste Rechtsprechung

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Zahlreiche Landgerichte haben bundesweit bereits Besitzern von abgasmanipulierten Wohnmobilen, die auf der Basis eines Fiat Ducato Wohnmobils aufgebaut sind, bereits recht gegeben und Schadensersatz zugesprochen.

Weitere Gerichte, vor allem die Oberlandesgerichte, warten auf eine Grundsatzentscheidung des europäischen Gerichtshofes.

EuGH: Neue Diesel-Rechtsprechung erwartet

So hat beispielsweise am 14.07.2022 der Europäische Gerichtshof (EuGH)  entschieden, dass ein Thermofenster bzw. eine temperaturabhängige Abschaltung der Abgasreinigung, illegal ist (Az.: C-134/20).

Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten von Fahrzeugen im Betrieb abhängig von der Außentemperatur. Grundsätzlich ist es zulässig, bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung zu reduzieren bzw. abzuschalten, um den Motor vor Schaden zu schützen. 

Bei zahlreichen Dieselfahrzeugen mit Thermofenster-Technik funktioniert die Abgasreinigung nur bei Umgebungstemperaturen zwischen 15 °C und 33 °C. Außerhalb dieses Fensters wird die Abgasrückführungsquote gesenkt, was zu einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte führt. D

Besonders wichtig ist eine anstehende Entscheidgung am EuGH. In dem dortigen Verfahren hat der Generalanwalt Anastasios Santos bereits in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist ( Az. C-134/20). 

Der schwierige Nachweis von Vorsatz,  wie ihn der deutsche BGH bisher noch verlangt, würde dann komplett wegfallen. Dies würde zu einer dramtischen Änderung der Rechtsprechung zugunsten der klagenden Verbraucher führen, so Rechtsanwalt Eser.

Weil in der Regel der Europäische Gerichtshof der Einschätzung seines Generalanwaltes folgt, sieht man am Stuttgarter Landgericht eine neue Klagewelle gegen Mercedes-Benz auf sich zukommen. 

Die Stuttgarter Zeitung und Wirtschaftswoche berichteten am 21. Juli 2022 über einen gerichtsinternen Email-Verkehr mit einer neuen Einschätzung der Rechtslage. 

Wenn der EuGH eine von Generalanwalt Anastasios Rantos am 2. Juni 2022 vorgezeichnete Entscheidung bestätigt, "würde in den Daimler-Verfahren allein das Thermofenster zum Erfolg der Klagen führen", heiß es da. Er wolle "den Teufel nicht an die Wand malen", habe ein Vorsitzender Richter geschrieben, "aber eine Flutwelle neuer Klagen erscheint mir dann vorprogrammiert".  

Also besonders diese ausstehende Entscheidung in einem Verfahren zum Mercedes Dieselskandal ist für betroffene Fiat-Wohnmobil-Besitzer von herausragender Bedeutung, da dann Fiat bzw. FCA Italy auch dann Schadenersatz zahlen muss, wenn dem Autohersteller keine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden kann.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungen sind die Chancen Schadenersatz zu erhalten im Fiat-Diesel Abgaskomplex enorm gestiegen. Insoweit sollte aber noch dieses Jahr ein spezialisierter Anwalt beauftragt werden, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende zu verjähren drohen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser. 

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Wahlrecht auf Rückgabe!

Denn geschädigten Wohnmobilbesitzer steht insoweit ein Wahlrecht zwischen dem großen Schadenersatz und dem kleinen Schadenersatz, so Rechtsanwalt Eser der mit seinem Team bundesweit über 100 Besitzern von Fiat Ducato  Wohnmobile vertritt. 

Die Kläger können den sog. großen Schadenersatz geltend machen, dann müssen sie das Wohnmobil zurückgeben oder den sog. kleinen Schadensersatz, (BGH, Az. VI ZR 40/20) bestimmen, dann dürfen sie das Wohnmobil behalten, so Dieselexperte Rechtsanwalt Eser. In diesem Fall erhalten sie aber einen geringeren Schadensersatz.

Was können Wohnmobilbesitzer jetzt tun?

Schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen: Denn je nach Situation gelten Verjährungsfristen, etwa bei möglichen Klagen gegen den Hersteller.

Wer sein Fahrzeug erst seit kurzem besitzt, kann durch die zweijährige Gewährleistungsfrist noch Ansprüche gegen den Händler haben.

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Foto(s): kemal eser

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