EuGH-Urteil: SCHUFA-Scoring und Langzeitspeicherung von Restschuldbefreiungsdaten verstoßen gegen DSGVO

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Dezember 2023 ( C-634/21 - C-26/22  u. C-64/22) stellt einen wichtigen Meilenstein im Bereich des Datenschutzes und der Verbraucherrechte dar. Es betrifft speziell die Praktiken der SCHUFA, einer privaten Wirtschaftsauskunftei in Deutschland, insbesondere in Bezug auf das "Scoring" und die Speicherung von Daten zur Restschuldbefreiung.

Hintergrund des Falles

Mehrere Bürger hatten beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen Entscheidungen des Datenschutzbeauftragten geklagt, der es ablehnte, gegen bestimmte Praktiken der SCHUFA vorzugehen. Diese Praktiken umfassten das "Scoring" und die Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung, die aus öffentlichen Registern übernommen wurden.

Was ist "Scoring"?

Das "Scoring" ist ein Verfahren, das auf mathematisch-statistischen Methoden basiert, um die Wahrscheinlichkeit zukünftigen Verhaltens, wie beispielsweise die Rückzahlung eines Kredits, vorherzusagen. Diese Methode wird häufig von Banken und anderen Kreditgebern verwendet, um die Kreditwürdigkeit von Personen zu bewerten.

Entscheidung des EuGH zum "Scoring"

Der EuGH urteilte, dass das "Scoring" der SCHUFA gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, wenn es eine wesentliche Rolle bei der Kreditvergabe spielt. Dies wird als eine "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" angesehen, die grundsätzlich von der DSGVO verboten ist. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot darstellt und ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Datenverarbeitung nach der DSGVO erfüllt sind.

Speicherung von Daten zur Restschuldbefreiung

Der EuGH stellte auch fest, dass es gegen die DSGVO verstößt, wenn private Auskunfteien wie die SCHUFA Daten zur Restschuldbefreiung länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister. In Deutschland werden solche Informationen im öffentlichen Insolvenzregister sechs Monate lang gespeichert, während die SCHUFA sie bis zu drei Jahre lang speichert. Der EuGH betonte, dass die Restschuldbefreiung es Personen ermöglichen soll, sich wieder am Wirtschaftsleben zu beteiligen, und daher von existenzieller Bedeutung ist.

Folgen für Betroffene

Nach Ablauf der sechsmonatigen Speicherfrist im öffentlichen Insolvenzregister haben betroffene Personen das Recht auf Löschung ihrer Daten bei der SCHUFA. Die Auskunftei ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen. Das vorlegende Gericht muss jedoch noch die Rechtmäßigkeit der parallelen Speicherung während dieser sechs Monate beurteilen.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil des EuGH ist ein bedeutender Schritt zum Schutz der personenbezogenen Daten und zur Stärkung der Rechte von Verbrauchern. Es stellt klar, dass die Praktiken der Kreditbewertung und Datenspeicherung im Einklang mit den strengen Anforderungen der DSGVO stehen müssen. Darüber hinaus unterstreicht es die Notwendigkeit für nationale Gerichte, Entscheidungen von Aufsichtsbehörden vollständig zu überprüfen.

Insgesamt zeigt dieses Urteil die wachsende Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Wirtschaft und die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Praktiken entsprechend anzupassen.



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