Wie geht es nach dem Urteil des EuGH zum Schufa-Scoring weiter?

  • 2 Minuten Lesezeit
Der Schufa-Score ist unzulässig.

Egal, ob Wohnung mieten, Kaufverträge abschließen oder einen Kredit beantragen: Bislang war meist der Schufa-Score entscheidend, ob eine Geschäftsbeziehung zustande kommt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 7. Dezember 2023 stark eingeschränkt. Denn nun darf der Schufa-Score nicht mehr maßgeblich entscheidend sein. Die Berechnung des Scores erfolgt nämlich automatisch, ein Computer bestimmt somit die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers.


Schufa-Score: Entscheidet Computer über Menschen?

Dient also der Score als alleinige Grundlage für die Entscheidung über einen Kauf-, Miet- oder Kreditvertrag, basiert die Entscheidung auf einem Computer. Und ein Computer darf gemäß Art. 22 DSGVO nicht die alleinige Entscheidung über einen Menschen treffen, ohne dass dies ein Mitarbeiter geprüft und abgesegnet hat. Aus diesem Grund forderte die Schufa im Sommer von ihren Kunden eine Bestätigung, dass deren Entscheidungen, mit wem sie eine Geschäftsbeziehung eingehen, nicht nur auf dem Schufa-Score basiert.


Zweifel am Schufa-Score beim Verwaltungsgericht Wiesbaden

Dem Urteil des EuGH liegt ein Fall zugrunde, in dem eine Frau aufgrund ihres niedrigen Schufa-Scores keinen Kredit bekam. Die Klägerin forderte von der Schufa deshalb Einblick in die Berechnungs-Grundlage des Scores und die Löschung falscher Daten aus ihrer Akte. Doch die Schufa berief sich auf ihr Geschäftsgeheimnis und zeigte sich wohl wenig kooperativ. Letztendlich legte das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden diesen Fall dem EuGH vor.

Nun hat der EuGH entschieden: Das Scoring der Schufa ist nicht mit der DSGVO vereinbar, sofern der Score bei Unternehmen die alleinige Entscheidungs-Grundlage darstellt. Das Verfahren endet damit jedoch noch nicht. Denn nun liegt dieses wieder beim VG Wiesbaden. Das Gericht hat nämlich zu entscheiden, ob eine Ausnahmevorschrift des Bundesdatenschutz-Gesetzes greift oder diese demnach rechtswidrig ist.

Entscheidet das Gericht, dass diese Ausnahmevorschrift gegen das europäische Datenschutzrecht verstößt, dann ist auch das Schufa-Scoring rechtswidrig. Dies ist ein sehr wahrscheinliches Szenario, weil das VG genauso wie der EuGH an der Vereinbarkeit des Schufa-Scores mit der DSGVO zweifelt. Was bedeutet das für die Verbraucher? Verbraucher müssten dann einer Berechnung und Übermittlung ihres Score-Werts explizit zustimmen oder Unternehmen nutzen den Score nicht mehr maßgeblich zur Entscheidung über Vertragsabschlüsse.


Sie haben Probleme mit einer Auskunftei? Wir helfen Ihnen!

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und mein Experten-Team der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Informieren Sie sich auf unserer Kanzleiseite umfassend zur Schufa.


Stichworte: Schufa, DSGVO, Scoring

Foto(s): stock.adobe.com/316768671

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dominik Wawra

Beiträge zum Thema