EuGH-Urteil zu Facebook schützt Freiraum der Kartellbehörden

  • 2 Minuten Lesezeit
Zum Datenschutz urteilte nun der europäische Gerichtshof.

Ein Sieg für Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun dem Bundeskartellamt Befugnisse im Kampf gegen Datenschutz-Verstöße eingeräumt. Dies ging aus einem Prozess gegen die Facebook-Mutter Meta vor. Facebook ist immer wieder in der Kritik wegen Datenlecks und Verstößen gegen den Datenschutz.


Was war der konkrete Vorwurf im Verfahren gegen Facebook?

Das Bundeskartellamt hat bereits 2019 dem Facebook-Konzern verboten, die persönlichen Nutzerdaten zusammenzuführen und zu verarbeiten, sofern die Nutzer nicht explizit zustimmten. Dazu zählen auch Nutzerdaten der Meta-Töchter WhatsApp und Instagram.

Demnach reicht es nicht aus, dass Facebook die Verarbeitung der persönlichen Daten in den Nutzungs-Bedingungen aufführt. Facebook klagte dagegen. Die Begründung: Das Bundeskartellamt habe seine Kompetenzen überschritten. Nun setzte der EuGH mit einem eindeutigen Urteil dem Streit ein Ende. Das Bundeskartellamt hat hier die Befugnis, tätig zu werden. Die Voraussetzungen: eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Datenschutzaufsicht.

Für Verbraucher ist das ein bedeutender Sieg. Schließlich trägt dies zum Schutz der persönlichen Daten und der Transparenz bei. Personalisierte Werbung ist nämlich nun kein berechtigtes Interesse der Konzerne mehr. Die Einwilligung hat freiwillig und bewusst zu erfolgen.


Facebook besonders wegen Datenlecks in der Kritik

Facebook ist oft aufgrund der Verwicklung in Datenlecks in der Kritik. In Sachen Facebook-Datenlecks urteilen die Gerichte in der Regel äußerst verbraucherfreundlich. Facebook-Nutzern steht ein Schmerzensgeld zu, wenn Hacker die persönlichen Daten aufgrund mangelnder Datensicherheit des Meta-Konzerns erbeuteten.



Facebook hat Ihre persönlichen Daten unrechtmäßig entwendet? Wir helfen Ihnen!

Erfahren Sie sofort im kostenfreien und unverbindlichen Datenleck-Check, ob Sie betroffen sind.

Sie erfahren im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und mein Experten-Team der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.


Stichworte: Facebook Datenleck, Verstoß DSGVO, Verbraucherschutz, Datenschutzrecht

Foto(s): stock.adobe.com/386174427

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dominik Wawra

Beiträge zum Thema