EuGH-Urteil zur Schufa erwartet: Auswirkungen auf Sofortkredite?

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Die Schufa hat die Macht, ob ein Verbraucher einen Kredit erhält.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am 7. Dezember zum umstrittenen Scoring der Schufa. Es ist anzunehmen, dass der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts folgt. Dann ist die ausschließliche Nutzung des automatisch erzeugten Bonitätsscores der Schufa rechtswidrig. Das bedeutet: Automatische Ablehnungen bei Krediten oder etwa Anfragen zu Mobilfunk-Verträgen sind unzulässig. Antragsteller haben dann das Recht, dass ein Mensch über ihren Antrag entscheidet. Was bedeutet das für Verbraucher?


Automatische Entscheidung bei Sofortkrediten

Zahlreiche Kreditvermittler und Finanz-Institute versprechen online Sofortkredite mit einer Auszahlung in Minutenschnelle. Hierbei ist offensichtlich, dass eine Prüfung der Daten, die der Verbraucher beim Kreditantrag angibt, in so schneller Zeit automatisch abläuft. Doch es ist ethisch und juristisch unzulässig, dass ausschließlich ein Computer solche Entscheidungen über einen Menschen trifft. Ein Verbraucher hat somit gemäß DSGVO ein Recht auf die Prüfung seiner Unterlagen durch einen Menschen.

Das betont auch der Generalanwalt Priit Pikamäe in seiner Einschätzung für den EuGH. Das heißt: Solch eine Einzelfall-Entscheidung, die wie bei Sofortkrediten rein automatisch erfolgt, ist rechtlich unzulässig. Dies gilt für den Abschluss von Sofortkrediten, die Verbraucher online abschließen. Bei einem Kreditabschluss in einer Bankfiliale erfolgt nach wie vor die Prüfung durch einen Bankangestellten vor Ort.


Was hat das mit der Schufa zu tun?

Die Kreditvermittler nutzen bei Anfragen für Sofortkredite meist den Bonitätsscore der Schufa. Einige Faktoren, anhand derer die Schufa die Bonität der Verbraucher berechnet, hält die Auskunftei nach wie vor geheim. Dieses intransparente Scoring-Verfahren läuft automatisch ab. Nutzt ein Kreditvermittler oder Finanz-Institut ausschließlich diesen Score für eine Entscheidung, ob ein Verbraucher einen Kredit bekommt? Dann ist das rechtswidrig. Aus diesem Grund versuchte die Schufa kürzlich, die Macht ihres eigenen Scorings zu bagatellisieren. Es ist unwahrscheinlich, dass der Auskunftei dies vor dem EuGH gelingen wird. Schließlich folgt der EuGH meist der Einschätzung des Generalanwalts. Und dieser ist auf der Seite der Verbraucher.


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