EuGH urteilt im Abgasskandal C-693/18 - Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig

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Vor 5 Jahren musste Volkswagen-Chef Winterkorn Manipulationen an einer kompletten Modell-Generation einräumen. Weltweit waren bis dahin 11 Millionen PKW mit diesem Motor verkauft worden. Auf dem europäischen Markt wurden die Autos aus der Produktion des Konzerns  zurückgerufen – auch AUDI, SEAT und SKODA. Diese Abschaltvorrichtungen wurden unter Aufsicht des KBA deaktiviert und die Autos mit Hilfe eines „Thermischen Fenster“ wieder zulassungsfähig gemacht. Da hätte man sich schon etwas mehr Mühe machen sollen – so die Meinung des EuGH, der in einem aktuellen Urteil das Thermische Fenster für unzulässig erklärte und feststellte dass diese Abschaltvorrichtung nicht mit geltenden EU-Normen zum Bauteileschutz vor Überhitzung in Einklang zu bringen sei. Rechtsanwältin Nicole Bauer: „VW hat eine Abschaltvorrichtung in den Updates integriert. Diese sorgt dafür, dass die Motoren in einem schmalen Zeitfenster sauber sind, unter 17 und über 33 Grad aber Abgase ungefiltert in die Umwelt abgeben!“

Der EuGH hat alle Abschaltvorrichtungen, die nur dem prophylaktischem Schutz von Bauteilen dienen, für unzulässig erklärt. Bauer: „Wenn eine Abschaltvorrichtung mit EU-Recht konform gehen will, dann schützt sie ausschließlich im konkreten Gefahrenmoment vor der Zerstörung des Bauteils oder vor einem Unfall!“

Die Rechtssache C-693/18 trifft in erster Linie ältere Autos, hat aber auch Auswirkungen auf aktuellere Modelle aller Hersteller. Das Thermische Fenster wird gern verwendet, denn einfacher lässt sich kein Geld für Entwicklungen und Teile-Qualität einsparen. In Verfahren um das Thermische Fenster können Kläger auf der Verbraucherseite nun gut argumentieren, denn die Existenz der Abschaltvorrichtung wird von den Herstellern nicht abgestritten.

Rechtsanwältin Bauer: „Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren für gute Ergebnisse sorgt, die aber auf der Straße nicht wiederholt werden können!“ Die Temperaturen in Deutschland sind durchschnittlich so, dass  eine manipulierte Abgasvorrichtung größtenteils inaktiv bleibt! Aktuell steht eine nationale und durch aktuelle BGH-Urteile geprägte Rechtsprechung dem EuGH gegenüber. Ob Angleichungen möglich sind werden die kommenden Wochen zeigen. Interessant ist dabei insbesondere der BGH-Termin am 9. März, bei dem es um die Verwendung des Thermischen Fensters in Mercedes-Modellen geht. Der EuGH-Richterspruch ist nach Meinung der erfahrenen Juristin aus Altenberg zwar ein Meilenstein in der Rechtsprechung, „er wird aber auf keinen Fall dafür sorgen, dass anstehende und zukünftige Verfahren nun automatisch verbraucherfreundlich ausgehen!“ 

Rechtsanwältin Bauer steht interessierten Dieselskandal-Opfern gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie bietet eine kostenlose Erstberatung an.



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