EuGH-Widerruf-Urteil: Immobilien-Kredit-Darlehen widerrufen: Greift die Rechtsschutzversicherung?

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Der EuGH hat jüngst ein bahnbrechendes Urteil gefällt und zahlreichen Verbrauchern einen neuen „Widerrufsjoker“ für alte Darlehnsverträge – egal ob Auto- oder Immobilienkredit – beschert.

Wir berichteten hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/eugh-urteil-ermoeglicht-widerruf-von-alten-immobilien-darlehen-kreditvertraegen-leasingvertraegen_165425.html

Ohne einen Anwalt akzeptieren Banken einen Widerruf jedoch oftmals nicht, weshalb es für viele Hilfesuchenden entscheidend ist, ob die Rechtsschutzversicherung in diesen Fällen einspringt.

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung im Widerrufsfall? 

Für Immobilienkredite gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ihre finanzierte Immobilie (egal ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) darf kein Neubau sein.
  • Die Immobilie muss selbstgenutzt – also nicht fremdvermietet – werden.
  • Es muss ein sog. Schadensfall vorliegen. Dazu müssen Sie zunächst den Widerruf gegenüber der Bank erklären. Erst wenn die Bank diesen Widerruf nicht akzeptiert, greift die Rechtsschutzversicherung für die weitere Verteidigung. 

Für andere Verbraucherkredite wie Autokredite gibt es keine derartigen Einschränkungen. 

In allen Fällen (egal ob Immobilien- oder sonstiger Verbraucherkredit) ist es wichtig, zu wissen, dass die Rechtsschutzversicherung nicht schon zum Zeitpunkt des Abschlusses es Darlehnsvertrags bestanden haben muss, sie können diese auch erst später – allerdings vor dem Widerruf – abgeschlossen haben.

Allerdings gilt nach der neuen Rechtsprechung des EuGH ein „unendliches Widerrufsrecht“, weshalb es auch zulässig wäre nun eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die Karenzzeit abzuwarten (meistens 3 Monate) und erst dann zu widerrufen. 

Gleichwohl sollten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Rechtsschutzversicherung zuvor überprüft werden, da manche Versicherungen – je nach Tarif – ausdrücklich eine Leistung im Falle eines Widerrufs ausschließen. 

Hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und nehmen eine erste Voranfrage/Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vor.

Wir beraten und helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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