EuroProfitsPro – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform EuroProfitsPro wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain europrofitspro.com damit, dass Anleger mit Währungspaaren (Forex), Kryptowährungen sowie Differenzkontrakten (CFDs) handeln könnten, wobei verschiedene Kontomodelle angeboten werden, die sowohl ein BASIC-Konto, ein PRO-Konto, ein PRO+-Konto und ein ELITE-Konto beinhalten. Bei einem ELITE-Konto ist eine Minimumeinzahlung in Höhe von USD 30.000,00 erforderlich.
Anlegern ist dringend zu empfehlen, von Kapitalanlagen über die Internethandelsplattform EuroProfitsPro Abstand zu nehmen.
Es gibt verschiedene Gründe, die dafür sprechen, dass die Firma EuroProfitsPro unseriös ist bzw. betrügerisch agiert.
So fehlt beispielsweise auf der Seite jeglicher Hinweis auf eine Kontaktmöglichkeit seitens des Anlegers. Die Firma EuroProfitsPro benennt auf ihrer Homepage weder eine Niederlassung, noch einen Sitz, unter dem sie postalisch erreichbar ist. Noch nicht einmal eine Telefonnummer oder eine Emailadresse werden angegeben.
Darüber hinaus wird einem Anleger nicht mitgeteilt, wer die Betreibergesellschaft der Firma EuroProfitsPro ist. Entsprechende Handelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten.
Das gesetzlich vorgeschriebene und rechtsverbindliche Impressum ist nicht vorhanden. Ein Anleger erhält keinerlei Informationen dazu, in welcher Unternehmensform die Firma EuroProfitsPro betrieben wird und in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist bzw. wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma EuroProfitsPro sind.
Unabhängig davon warnte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – vor der Firma EuroProfitsPro und teilte im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass die unbekannten Betreiber der Webseite europrofitspro.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten würden.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.
Einige Unternehmen, wie die Firma EuroProfitsPro, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne erforderliche Erlaubnis an.
Dies bedeutet letztlich, dass sich die Firma EuroProfitsPro nicht an die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen hält und gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG) verstößt. Bei einem solchen Verstoß handelt es sich auch um keine bloße Ordnungswidrigkeit oder um ein Kavaliersdelikt. Verantwortliche von Handelsplattformen, die unreguliert agieren, können sogar gemäß § 54 KWG zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Anleger, die bei der Plattform EuroProfitsPro investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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