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„Everybody wants some!!“: Waldorf-Frommer-Abmahnung – So reagieren Sie richtig!

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen des öffentlichen Zugänglichmachens des Films „Everybody wants some!!“ über Internettauschbörsen ab. 

Der Film handelt von dem Baseball-Spieler Jake, gespielt von Blake Jenner, der gerade sein Abitur gemacht hat und an einer Universität im südöstlichen Texas zu studieren beginnt. Er zieht in das Wohnheim für die Baseball-Mannschaft ein und findet dort schnell Freunde, allerdings wird er von manchen Mitspielern und Mitstudenten auch mit Ablehnung und Feindseligkeit begrüßt. Jake verbringt die Nächte zusammen mit seinen Freunden auf Parties und in Clubs, es sei denn sie spielen gerade zusammen Baseball, bis er eines Tages die schöne Beverly, gespielt von Zoey Deutch, kennenlernt.

Der Vorwurf und die Forderungen:

Der Vorwurf an den Abgemahnten lautet, den Film „Everybody wants some!!“ auf einer Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben, ohne die erforderlichen rechtlichen Befugnisse für das öffentliche Zugänglichmachen des Films zu besitzen.

Gefordert werden neben dem sofortigen Löschen der angebotenen Datei, die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von EUR 915,00, welche sich aus Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zusammensetzt.

Nicht in jedem Fall sind Sie verpflichtet, die Erklärung abzugeben und zu zahlen:

Adressat der Abmahnung ist regelmäßig der Anschlussinhaber.

Nicht selten ist dieser aber überhaupt nicht der Täter der Rechtsverletzung, sondern Dritte wie beispielsweise Kinder, Ehepartner oder Mitbewohner, welche Zugriff auf den Internetanschluss haben. Ist dies der Fall scheidet der Adressat der Abmahnung als Täter aus.

Fällt weiterhin seine Störerhaftung weg, da er die Rechtsverletzung auch nicht pflichtwidrig ermöglicht hat, muss er keine Unterlassungserklärung abgeben und auch die oben genannten Beträge nicht zahlen.

Zu klären ist also, inwieweit die Verantwortlichkeit des Adressaten der Abmahnung reicht. Anwaltlicher Rat ist hier somit unbedingt zu empfehlen.

Sekundäre Darlegungslast:

Sind Sie weder Täter noch Störer müssen Sie jedoch noch die sekundäre Darlegungslast erbringen, welche Sie erfüllen, indem Sie vortragen, aus welchem Grund Sie als Täter oben genannter Rechtsverletzung ausscheiden.

Die Gerichte beurteilen die Anforderungen zur Erfüllung der sekundären Beweislast jedoch unterschiedlich.

Weiterhin hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 06.10.2016 (Az.: I ZR 154/15) entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner sekundären Beweislast lediglich darlegen muss, dass Dritte Zugang zu dem Anschluss hatten und den potentiellen Täter benennen.

Weitergehende Nachforschungspflichten bestehen somit nicht, insbesondere muss der Abgemahnte nicht den wahren Täter ermitteln und präsentieren.

Haben auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten:

  • Geraten Sie nicht in Panik
  • Wenden Sie sich nicht an die Abmahnkanzlei zur Klärung der Angelegenheit; eine einmal erfolgte Aussage lässt sich nicht mehr rückgängig machen
  • Nehmen Sie die Abmahnung aber unbedingt ernst, ansonsten riskieren Sie ein kostenintensiveres Gerichtsverfahren
  • Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht, ansonsten wird dies als Schuldeingeständnis aufgefasst
  • Wenden Sie sich sofort nach Erhalt der Abmahnung an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten. Wir klären Sie über die Einzelheiten Ihres konkreten Falles auf.

Unser Rat an Sie:

Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch, in welcher wir Ihnen eine Risikoeinschätzung geben und Sie über die Rechtslage in Ihrem Fall aufklären. Entscheiden Sie danach, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie werden über die Kosten, die für unsere Beauftragung entstehen, informiert. Hierbei werden regelmäßig transparente Pauschalhonorare vereinbart, bei denen keine versteckten Zusatzkosten entstehen.

Wenden Sie sich an uns, wir streben keinen Vergleich mit der Abmahnkanzlei an, sondern haben uns das Ziel gesetzt, eine Zahlung an die Gegenseite zu vermeiden.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • im gesamten Bundesgebiet tätig
  • Angebot des kostenlosen Erstgesprächs
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten
  • profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen
  • schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon
  • ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website:

http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen.

Ihre Kanzlei Brehm


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