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Ex Porsche-Vorstand wegen Kreditbetrugs verurteilt

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Die Landgericht Stuttgart hat den ehemaligen Finanzvorstand und seinen Mitarbeiter wegen gemeinschaftlichen Kreditbetrugs zu Geldstrafen in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 3.500,00 Euro sowie 90 Tagessätzen zu je 700,00 Euro verurteilt.

Die 11. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart ist aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme aus den 32 Verhandlungstagen zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten bewusst unrichtige Angaben gegenüber einer Bank im Rahmen von Verhandlungen über einen im März 2009 abgeschlossenen Anschlusskonsortialkredit machten, an dem diese Bank mit 500 Millionen Euro beteiligt war. Dabei gaben die Angeklagten den Netto-Kapitalbedarf, der sich bei der Ausübung der von Porsche gehaltenen Kaufoptionen auf VW-Stammaktien ergeben hätte, um etwa 1,4 Milliarden Euro zu niedrig an.

Nach Überzeugung der Richter waren die unrichtigen Angaben der Angeklagten für die Kreditvergabe auch erheblich. Entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags hätte sich im Fall der zutreffenden Darstellung des Netto-Kapitalbedarfs eine andere Risikobewertung durch die Bank ergeben, welche sich auch auf die Zinshöhe hätte auswirken können.

Generell ist für die Erfüllung des Tatbestands des Kreditbetrugs gemäß § 265b Abs. 1 Nr. 1b StGB hingegen nicht erforderlich, dass es tatsächlich zu einem Schaden kommt. Sinn und Zweck der Strafvorschrift ist der abstrakte Schutz des Kreditwesens vor einer Gefährdung durch unrichtige Angaben.

Mit dem Urteil blieb die Kammer unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung nebst Zahlungsauflage von 1 Million Euro für den ehemaligen Finanzvorstand und 300 Tagessätze zu je 750,00 Euro für dessen Mitarbeiter beantragt hatte. Zu Gunsten der Angeklagten wertete die Kammer unter anderem, dass der Kredit im Rahmen dringlicher Entscheidungen zur Rettung von Porsche beitrug und der Kredit durch VW-Aktien ausreichend abgesichert war.


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