Exhibitionismus im Bremer Hauptbahnhof: Rechte von Opfern und Verteidigungsansätze

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Exhibitionismus im Bremer Hauptbahnhof: Rechte von Opfern und Verteidigungsansätze

Am Samstag, den 28. Oktober 2024, wurde im Bremer Hauptbahnhof ein 23-jähriges Opfer von einem Exhibitionisten belästigt, der während der Zugfahrt von Hamburg nach Bremen sexuelle Handlungen an sich vornahm. Dank des schnellen Eingreifens der Bundespolizei konnte der Täter vorläufig festgenommen werden. Das laufende Strafverfahren wirft nicht nur Fragen zur rechtlichen Aufarbeitung auf, sondern auch zur Unterstützung der Opfer von solchen Straftaten.
 Rechte der Opfer

Opfer von Exhibitionismus haben das Recht, sich zu wehren und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Es ist wichtig, Folgendes zu beachten:

1. **Anzeige erstatten**: Opfern steht es frei, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dies kann helfen, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen und anderen potenziellen Opfern zu helfen.

2. **Recht auf Unterstützung**: Opfer haben das Recht auf Unterstützung durch Fachkräfte, die in der Lage sind, psychologische Hilfe und rechtliche Beratung anzubieten. Es ist ratsam, sich an Beratungsstellen oder Anwälte zu wenden, die auf Opferrechte spezialisiert sind.

3. **Dokumentation des Vorfalls**: Es kann hilfreich sein, den Vorfall schriftlich festzuhalten, einschließlich aller Details, die sich daran erinnern, sowie möglicher Zeugen. Dies kann später als Beweismittel dienen.

Verteidigungsansätze

Für Angeklagte in solchen Fällen gibt es verschiedene Verteidigungsansätze, die berücksichtigt werden können:

1. **Intoxikation**: Wenn der Angeklagte zum Zeitpunkt des Vorfalls unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stand, kann dies in manchen Fällen die Haftung mindern.

2. **Fehlende Absicht**: Der Angeklagte kann argumentieren, dass keine sexuelle Absicht vorlag oder dass die Handlung nicht als Exhibitionismus interpretiert werden sollte.

3. **Verfahrensfehler**: Verteidiger können nachweisen, dass im Verlauf der Ermittlung Verfahrensfehler aufgetreten sind, die das Verfahren beeinträchtigen könnten.

Tipps für Opfer

- **Schnelles Handeln**: Opfer sollten nicht zögern, den Vorfall sofort der Polizei zu melden. Je schneller eine Anzeige erstattet wird, desto größer sind die Chancen, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

- **Selbstschutz**: Es ist ratsam, in solchen Situationen auf das eigene Wohlbefinden zu achten. Sich in Sicherheit zu bringen und gegebenenfalls Zeugen zu informieren, kann entscheidend sein.

- **Rechtliche Beratung**: Opfern empfehle ich, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um alle Optionen zu verstehen und ihre Rechte zu wahren.

Als erfahrener Strafverteidiger in Bremen biete ich umfassende rechtliche Unterstützung sowohl für Opfer als auch für Angeklagte in Fällen von Exhibitionismus und anderen sexualisierten Übergriffen. Ich setze mich für die Rechte meiner Mandanten ein und helfe dabei, die bestmögliche Lösung zu finden. Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mustafa Ertunc  
Rechtsanwalt  
Faulenstr. 44  
28195 Bremen  
E-Mail: info@rechtsanwalt-ertunc.de  
Telefon: 0421 16108826

Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, Opfer eines ähnlichen Vorfalls geworden ist, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen.


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