Exklusivitätsklauseln für Content Creator: Worauf Sie bei Verträgen unbedingt achten sollten

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Für Content Creator, die mit Werbepartner, Agenturen oder Plattformen zusammenarbeiten, sind Verträge ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit. Doch oft versteckt sich im Kleingedruckten eine entscheidende Regelung: die Exklusivitätsklausel. Diese kann weitreichende Auswirkungen auf Ihre kreative Freiheit und Ihre Einnahmequellen haben. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Exklusivitätsklausel in einem Vertrag unterzeichnen, welche rechtlichen Risiken damit verbunden sind und wie Sie sich optimal absichern können.

Was ist eine Exklusivitätsklausel?

Eine Exklusivitätsklausel verpflichtet Sie als Content Creator, Ihre Leistungen oder Inhalte ausschließlich für einen Vertragspartner bereitzustellen. Dies kann bedeuten, dass Sie während der Vertragslaufzeit oder in einem bestimmten Bereich (z. B. einer Branche oder einem Marktsegment) nicht mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten dürfen.

Beispiel: Ein Beauty-Influencer schließt einen Vertrag mit einem Kosmetikhersteller ab, der ihn verpflichtet, keine Produkte anderer Kosmetikhersteller zu bewerben.

Welche Arten von Exklusivitätsklauseln gibt es?

Branchenbezogene Exklusivität: Sie dürfen keine Inhalte für Konkurrenten des Vertragspartners erstellen.

Markenbezogene Exklusivität: Sie dürfen nur Produkte oder Dienstleistungen einer bestimmten Marke bewerben.

Zeitliche Exklusivität: Die Klausel gilt nur für eine festgelegte Vertragslaufzeit oder darüber hinaus (Post-Contract-Bindung).

Regionale Exklusivität: Ihre Inhalte dürfen nur in bestimmten geografischen Gebieten veröffentlicht werden.

Rechtliche Risiken und Herausforderungen

Einschränkung der beruflichen Freiheit

Exklusivitätsklauseln können Ihre kreativen Möglichkeiten erheblich einschränken. Sie sollten daher prüfen, ob die Klausel Ihren langfristigen Zielen im Wege steht. Eine zu weitreichende Klausel kann dazu führen, dass Sie lukrative Aufträge mit anderen Marken nicht annehmen können.

Wettbewerbsrecht

Wenn Exklusivitätsklauseln zu restriktiv sind, könnten sie gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen. In Deutschland dürfen Klauseln nicht unangemessen benachteiligend sein (§ 307 BGB). Eine übermäßig lange oder umfassende Bindung könnte als unwirksam angesehen werden.

Vertragsstrafen

Viele Exklusivitätsklauseln enthalten Vertragsstrafen für den Fall, dass Sie gegen die Vereinbarung verstoßen. Diese Strafen können empfindlich hoch sein und sollten vorab genau geprüft werden.

Was sollten Content Creatoren vor Vertragsabschluss beachten?

Klauseln genau lesen: Exklusivitätsregelungen sind oft in längeren Abschnitten oder im Anhang des Vertrags versteckt. Lesen Sie den Vertrag gründlich oder lassen Sie ihn von einem Anwalt prüfen.

Umfang und Dauer: Achten Sie darauf, dass die Klausel in Bezug auf Dauer, geografische Reichweite und inhaltlichen Umfang klar und angemessen definiert ist.

Verhandlungsspielraum nutzen: Exklusivitätsklauseln sind verhandelbar. Schlagen Sie beispielsweise eine kürzere Dauer oder eine höhere Vergütung für die Einschränkungen vor.

Alternativen prüfen: Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Klausel zu restriktiv ist, ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu. Eine gut vorbereitete Verhandlung kann bessere Ergebnisse bringen.

Post-Contract-Bindung: Prüfen Sie genau, ob die Exklusivitätsklausel auch nach Vertragsende gilt und wie lange diese Laufzeit beträgt.

Rechtstipp: 

Exklusivitätsklauseln können kompliziert und folgenreich sein. Daher ist es ratsam, vor Vertragsabschluss einen spezialisierten Anwalt für Medien- und Vertragsrecht hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Klausel zu analysieren und auszuhandeln, ob sie rechtlich zulässig und fair ist.

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Foto(s): pixabay

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