Expertenwissen auf den Punkt gebracht: Diese Wohnraumkündigungen sind auf jeden Fall unwirksam

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Diese Wohnraumkündigungen sind auf jeden Fall unwirksam. Als Mieter können sie seelenruhig die Räumungsklage abwarten:

Ein Brief vom Vermieter bedeutet nie gute Nachrichten. Mieterhöhung? Betriebskostenabrechnung? Kündigung? Das Glück vieler Mieter ist, dass einige Vermieter die Kündigung ohne rechtliche Beratung aussprechen. Sie übersehen dabei, dass es gar nicht so leicht ist, eine wirksame Kündigung auszusprechen. Die Mieter freuen sich!

Keine oder fehlerhafte Unterschrift

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Fax? WhatsApp? E-Mail? Voicemail? Mündlich? Diese Alternativen sollte der Vermieter nicht wählen. Der Gesetzgeber hat eine genaue Vorstellung, wann die Schriftform gewahrt ist. 

Es muss sich um eine Urkunde mit eigenhändiger Unterschrift handeln. Als Mieter können Sie sich über eine fehlerhafte Kündigung freuen. Die Kündigung ist in diesem Fall auf jeden Fall unwirksam.

Keine Nennung aller Vermieter

Die Kündigung muss auch von allen im Mietvertrag beteiligten Vermietern (bzw. deren Bevollmächtigten) unterschrieben werden. Es reicht nicht aus, dass nur einer von z. B. zwei Vermietern unterschreibt. Vielmehr müssen alle Vermieter laut Mietvertrag die Kündigung unterschreiben. Es fehlt eine Unterschrift? Sie müssen beachten, dass sich der Vermieter auch vertreten lassen kann. 

In diesem Fall muss jedoch die Vertretungsurkunde im Original vorgelegt werden. Es liegt ein Fehler vor? Die Kündigung ist in diesem Fall unwirksam. Es wurde die Schriftform nicht gewahrt.

Keine Nennung des Kündigungsgrundes

Es muss auch der Kündigungsgrund genannt und begründet werden. Der Mieter muss wissen, wieso er seine Wohnung verliert. Die Begründung, dass beispielsweise wegen Eigenbedarfs gekündigt wird, ist nicht ausreichend. 

Vielmehr muss eine genaue Erklärung erfolgen, wieso nun wegen Eigenbedarfs gekündigt wird. Wer wird einziehen? Wieso wird diese Person einziehen? In welchem Verwandtschaftsverhältnis steht diese Person zum Vermieter? Gibt es Alternativen?

Zusammenfassung für Mieter

Die Kündigung ist nicht unterschrieben? Die Kündigung nennt nicht den Vermieter? Die Kündigung ist nicht von allen beteiligten Vermietern unterschrieben? Der Vermieter begründet seine Kündigung nicht ausreichend? Als Mieter können Sie sich freuen. Sie können sich als Mieter ruhig in den Sessel zurücklehnen und die Räumungsklage abwarten. Der Vermieter wird eine solche Klage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verlieren.

Zusammenfassung für Vermieter

Ihre Kündigung ist nicht unterschrieben? Ihre Kündigung nennt Sie nicht als Vermieter? Ihre Kündigung ist nicht von allen beteiligten Vermietern unterschrieben? Sie begründen Ihre Kündigung nicht ausreichend? Als Vermieter sollten sie die Kündigung überarbeiten. Eine Räumungsklage werden Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verlieren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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