Facebook Datenleck ⚠️Wer besitzt Anspruch auf Schadensersatz?

  • 4 Minuten Lesezeit

Schätzungsweise über 530 Millionen Facebook Nutzer sind von dem Datenklau betroffen. Dazu zählen unter anderem etwa sechs Millionen Facebook Nutzer aus Deutschland. Es wurden die Daten zahlreicher Millionen User gestohlen. Dabei handelt es sich in erster Linie um folgende, persönliche Daten:

  • Telefonnummern
  • E-Mail-Adressen
  • Geographische Standorte

Zwar haben nicht alle Betroffenen einen Schaden erlitten und die Daten wurden bisher nicht in jedem Fall missbraucht. Die Gefahr besteht jedoch für die Nutzer weiterhin.

Das Wichtigste in Kürze

  • In 2021 wurde ein Facebook Datenleck bekannt, sodass rund 530 Millionen Nutzer von gestohlenen Daten betroffen sind.
  • Wer Betroffener des Facebook Leak ist, kann in der Regel bis zu 5.000 Euro an Schadenersatz geltend machen.
  • Die Schadensersatzansprüche gründen sich insbesondere auf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), gegen die Facebook durch das Datenleck verstoßen hat.
  • Per sogenanntem Facebook Datenleck Checker haben Nutzer die Möglichkeit, herauszufinden, ob sie vom Datenklau bei betroffen sind.

DSGVO: Welche Folgen hat das Facebook Datenleck?

Das Facebook Datenleck hat zur Folge, dass Betrüger die gestohlenen Daten missbräuchlich weiterverwenden können. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass Hacker relativ leicht an Ihre persönlichen Daten gelangen können. Diese können dann für sogenanntes Phishing missbraucht werden. Darüber hinaus ist sogar ein Identitätsdiebstahl möglich, sodass ein echter Schaden entstehen kann.

Demzufolge hat das Facebook Datenleck die Auswirkung, dass Betroffene in der Regel Schadensersatzansprüche haben. Grundlage ist der Verstoß seitens Facebook bzw. Meta gegen die Datenschutzgrundverordnung. Dabei kann sich die mögliche Entschädigung durch den Konzern auf erfahrungsgemäß bis zu 5.000 Euro belaufen. 

Datenleck Checker: Bin ich vom Facebook Leak betroffen?

Ob Sie vom Facebook Leak betroffen sind, können Sie insbesondere mit einem sogenannten Facebook Datenleck Checker herausfinden. Dabei wird überprüft, ob Ihre Daten auf anderen Webseiten bzw. an anderen Stellen im Internet veröffentlicht wurden. Dazu müssen Sie in aller Regel lediglich Ihre Handynummer in den Datenleck Checker eingeben. Sie erfahren anschließend, ob Ihre Daten anderweitig veröffentlicht wurden. Das funktioniert zum Beispiel mit dem folgenden Datenleck Checker: https://sec.hpi.uni-potsdam.de/ilc/

Der Datenleck Checker arbeitet so, dass er Ihre persönlichen Daten mit Datenbanken von Leaks in der Vergangenheit abgleicht. Darüber hinaus stellt Facebook selbst eine Option im Hilfebereich zur Verfügung. Diese ermöglicht es Ihnen, prüfen zu lassen, ob Sie bestimmte Apps verwendet haben. Es gibt nämlich neben dem bekannten Facebook Datendiebstahl einige Applikationen, die unberechtigt Daten sammelten. 

Auf dieser Seite im Facebook Hilfebereich können Sie direkt überprüfen, ob Sie Apps bei Facebook verwendet haben, die unerlaubt Daten sammelten: https://www.facebook.com/help/1873665312923476

Tipps für betroffene Nutzer

Haben Sie beispielsweise per Facebook Datenleck Checker herausgefunden, dass Ihre persönlichen Daten geleaked wurden? In dem Fall haben Sie auf der Basis der DSGVO einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Konzern. Zusätzlich sollten Sie einige Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr eines möglichen Missbrauchs Ihrer Daten so gering wie möglich zu halten - zumindest für die Zukunft:

  • Neues Passwort für das Facebook Account erstellen
  • E-Mail-Adresse sowie Handynummer ändern (falls möglich)
  • 2-Faktor-Authentifizierung aktivieren
  • Unseriöse Mails und SMS aus Beweisgründen speichern
  • Nicht auf unbekannte Links klicken
  • Abrufen, welche Anwendungen Sie auf Facebook aktiviert haben
  • Nur solche Applikationen weiter nutzen, die Sie tatsächlich benötigen

Ein weiterer Tipp lautet, dass Sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen den Meta Konzern und somit Facebook haben. Das Verstoßen gegen die Datenschutzgrundverordnung ist auf jeden Fall ein Anlass, eventuell Klage einzureichen.

Für Facebook Datenleck Schadensersatz fordern

Grundsätzlich sind Unternehmen wie Facebook auf Basis der DSGVO dazu verpflichtet, Ihre persönlichen Daten zu schützen. Das ist bei einer Datenpanne bzw. einem Datenleck missglückt, sodass Sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Zudem besitzen Sie als Facebook Nutzer auf Basis des Art. 15 DSGVO ein Auskunftsrecht. Sie können Facebook befragen, ob Ihre Daten von dem Datenleck betroffen sind. 

Eine wichtige Grundlage für das Recht auf Schadenersatz ist Art. 82 DSGVO. Dieser besagt, dass Betroffenen von Datenpannen ein immaterieller Schadenersatz zusteht. Damit ist gemeint, dass Sie eine Entschädigung für den Diebstahl Ihrer persönlichen Daten verlangen können.

Erste Urteile über Schadensersatzansprüche

Mittlerweile gibt es Urteile über eventuelle Schadensersatzansprüche für Nutzer, die vom Facebook Datenleck betroffen sind. So urteilte zum Beispiel das Landgericht Zwickau im September 2022, dass Facebook einem betroffenen Nutzer Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro zahlen muss. Dazu sagte das Gericht, dass ein eindeutiger Verstoß gegen die DSGVO vorliegen würde. Deshalb sei der Konzern als Mitschuldiger dazu verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

So unterstützt Sie CDR Legal

Wurden Ihre Daten bei Facebook gestohlen? Unter dieser Voraussetzung haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegenüber Meta. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CDR-Legal hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
In einem kostenfreien Erstgespräch können Sie Ihre Situation erläutern. Die Anwaltskanzlei erörtert mit Ihnen zusammen die weitere Vorgehensweise. Insgesamt betrachtet bestehen gute Chancen, dass Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Facebook – auch vor Gericht - durchsetzen können.

Foto(s): 660506756 © MAXSHOT_PL, https://stock.adobe.com/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten