Fachanwalt für Strafrecht – Ihr Strafverteidiger Jan-Henrik Leifeld

  • 4 Minuten Lesezeit

Sind Sie Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren?

Hier erhalten Sie erste hilfreiche Informationen zum Strafrecht. Gerne können Sie mich natürlich auch direkt kontaktieren und mit mir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

In Notfällen (z. B. Verhaftung, Durchsuchung) erreichen Sie mich auch unter meiner Mobilnummer.

In welchem Stadium ist mein Verfahren?

Das Ermittlungsverfahren

Die Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Dies wird in den meisten Fällen durch die Polizei geführt. In speziellen Bereichen ist auch ggf. die Staatsanwaltschaft selbst aktiv in die Ermittlungshandlungen einbezogen.

Zudem gibt es Spezialfälle, in denen andere Behörden, z. B. das Finanzamt (Steuerfahndung) oder der Zoll (Zollfahndung) die Ermittlungen führt.

Das Ermittlungsverfahren endet entweder mit einer Einstellung des Verfahrens oder mit der Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft.

Ziel der Verteidigung ist natürlich die Einstellung des Verfahrens.

Je früher Sie mich im Ermittlungsverfahren einen Anwalt einschalten, desto mehr Einfluss kann dieser auf das Verfahren nehmen und desto effektiver kann er die Verteidigung gestalten.

Das Gerichtsverfahren

Sollte eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich sein, wird das Verfahren mit der Anklage dem zuständigen Gericht zugeleitet. Dies ist in der Regel das Amtsgericht oder das Landgericht.

Das Gericht entscheidet nun, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird. Auch hier bietet sich gelegentlich noch die Möglichkeit für den Strafverteidiger zu verhindern, dass überhaupt ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird. Deutlich bessere Chancen bestehen jedoch im vorherigen Ermittlungsverfahren.

Das Gerichtsverfahren besteht im Wesentlichen aus der mündlichen Hauptverhandlung, die aus einem einzigen Termin, in komplexen und schwerwiegenden Verfahren jedoch auch aus vielen einzelnen Terminen bestehen kann.

Das Gerichtsverfahren schließt in der Regel mit einem Urteil ab. Der Angeklagte wird mit dem Urteil entweder freigesprochen oder zu Strafe verurteilt.

Im Falle einer Verurteilung muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens tragen.

Gegen das Urteil können Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt werden.

Was wird mir vorgeworfen und wie verteidige ich mich am besten?

Die Gründe, aus denen ein Strafverfahren eingeleitet wird, sind vielfältig.

Häufig geht es um den Verdacht eines Diebstahls, eines Betrugs, von Drogendelikten oder Steuerhinterziehung.

Den genauen Vorwurf und die Informationen, auf denen der Verdacht beruht, kennen Sie als Beschuldigter zunächst nicht.

Schweigen ist Gold – und Ihr gutes Recht

Insbesondere, wenn Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung als Beschuldigter vernommen werden sollen (z. B. auch im Rahmen einer Durchsuchung), sollten Sie zunächst schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht.

In manchen Fällen kann es besser sein, dass Sie sich zur Sache äußern. Die Entscheidung dazu sollte jedoch erst nach sorgfältigem Überlegen und nach einer Beratung mit Ihrem Anwalt getroffen werden.

Merke: Eine Aussage nachzuholen, ist möglich. Eine Aussage ungeschehen zu machen, ist nicht möglich.

Dies gilt auch völlig unabhängig davon, ob Sie selbst glauben, dass Sie eine Straftat begangen haben oder nicht.

Akteneinsicht über den Strafverteidiger einholen zu lassen ist wichtiger Baustein der Verteidigung

Wenn Sie mich als Strafverteidiger beauftragen, werde ich zuerst einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Die entsprechende Akte wird mir dann in der Regel innerhalb kurzer Zeit übersandt. Die Akte wird in meiner Kanzlei eingescannt und Ihnen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Erst nach genauer Kenntnis der Akte können wir gemeinsam Ihre Verteidigungsstrategie festlegen.

Diese umfasst natürlich auch die Entscheidung, ob Sie weiter schweigen oder sich zur Sache äußern sollten.

Verteidigungsziele

Die Verteidigungsziele legen meine Mandanten zusammen mit mir fest.

Diese sind keineswegs immer gleich, sondern hängen stark vom Mandanten selbst und von der Situation des Verfahrens, insbesondere von der Aktenlage ab. Daher spielt die Akteneinsicht eine erhebliche Rolle.

Bei einer Beauftragung im Ermittlungsverfahren ist jedoch in den allermeisten Fällen das Ziel, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Das Verfahren wird einerseits eingestellt, wenn die Ermittlungen ergeben, dass keine Straftat nachgewiesen werden kann.

Andererseits gibt es jedoch auch die Möglichkeit, dass das Strafverfahren eingestellt wird, obwohl möglicherweise eine Straftat hätte nachgewiesen werden können. Dies kann insbesondere dann passieren, wenn es sich bei der mutmaßlichen Straftat um ein geringfügiges Delikt handelt. Hier kann ggf. zusätzlich zur Einstellung des Verfahrens – mit Ihrer Zustimmung als Beschuldigter – eine Geldauflage gegen Sie verhängt werden.

Diese fällt oftmals nicht unbedingt geringer aus als eine zu erwartende Geldstrafe. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich darauf einzulassen, weil man so das öffentliche und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden kann.

Wenn ein Gerichtsverfahren nicht zu vermeiden ist, ist natürlich der Freispruch das vorrangige Ziel. In Fällen, in denen ein Freispruch nicht erreichbar ist, sollte die Verteidigung darauf gerichtet sein, dass die Strafe und die sonstigen Folgen des Verfahrens so gering wie möglich ausfallen.

Mein Angebot

Als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen) bin ich in besonderem Maße qualifiziert für Strafverfahren, Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafsachen.

Ich unterstütze Sie gerne als Verteidiger in Ihrem Strafverfahren und stehe dabei unbedingt auf Ihrer Seite, um mit allen rechtlich zulässigen Mitteln das beste Ergebnis für Sie zu erreichen.

Ich freue mich, wenn ich Ihnen helfen kann und bin in ganz Deutschland als Strafverteidiger tätig.

Über die anfallenden Kosten werde ich Sie immer im Vorwege informieren.

Rufen Sie mich an, schicken Sie mir eine E-Mail oder schreiben Sie mir gleich hier eine Nachricht, damit wir das weitere Vorgehen für Ihre Verteidigung besprechen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt, Steuerberater Jan-Henrik Leifeld

Beiträge zum Thema