Fachanwalt Medizinrecht: Lidstraffung verpfuscht – Aufklärungsfehler und Komplikation nach Schönheits-OP beim Augenarzt

  • 7 Minuten Lesezeit

Augenlid-OP schiefgelaufen? Fachanwalt für Medizinrecht erklärt Aufklärungsfehler, Behandlungsrisiken beim Augenarzt und wann Schmerzensgeld möglich ist

Stand: 21. Mai 2025

Kommt es nach einer Lidstraffung zu sichtbaren Asymmetrien, anhaltenden Schmerzen oder Doppelbildern, ist oft ein Aufklärungsfehler oder Behandlungsfehler ursächlich. Wird die Operation ohne schriftliche Risikoaufklärung oder ohne dokumentierte Standardmaßnahmen durchgeführt, bestehen gute Chancen auf eine Schadensersatzzahlung im Rahmen eines Vergleichs.


Warum bei Schönheitsoperationen die Aufklärung besonders genau sein muss

Eine Lidstraffung – medizinisch Blepharoplastik – ist ein operativer Eingriff, bei dem überschüssige Haut, Fett oder Muskelgewebe im Lidbereich entfernt wird. Was nach „kleinem Eingriff“ klingt, kann weitreichende Folgen haben. 

Die DGPRÄC-Empfehlung zur Blepharoplastik (Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie) verlangt eine umfassende Aufklärung über Risiken wie Narbenzug, Doppelbilder, unsymmetrische Ergebnisse und mögliche Revisionsoperationen. 

Diese Aufklärung muss schriftlich und spätestens 24 Stunden vor dem Eingriff erfolgen – nicht erst im OP-Vorbereitungsraum.


Was einer unserer Mandanten erlebte

Ein 51-jähriger Patient aus München ließ sich in einer Privatklinik die Oberlider straffen. Die Einwilligung zur Operation unterschrieb er am Tag des Eingriffs. Über Risiken wie Muskelfehlfunktion, Narbenzug oder mögliche Nachoperationen wurde er nicht mündlich informiert. 

Nach dem Eingriff war das rechte Lid auffällig eingesunken, der Patient litt unter ständiger Trockenheit und Doppelbildern beim Blick nach oben. In der Akte fehlte sowohl eine präoperative Fotodokumentation als auch eine Dokumentation zur vermessenen Hautmenge. 

Unsere Kanzlei prüfte Schmerzensgeldansprüche und weitere Schadensersatzansprüche wegen Aufklärungsfehler und fehlerhafter Durchführung der Operation.


Medizinischer Standard laut DGPRÄC

Die DGPRÄC-Empfehlung schreibt eine vorab dokumentierte Risikoaufklärung, die Vermessung der Lidhaut, eine sterile Foto­dokumentation und das präzise Einhalten eines Sicherheitsabstands beim Schneiden vor. 

Zudem müssen Risiken wie Trockenheit, asymmetrisches Ergebnis und Notwendigkeit einer Korrekturoperation angesprochen werden. 

In diesem Fall fehlten alle genannten Dokumente – die Klinik wich somit erheblich vom Facharztstandard ab.


Grober Behandlungsfehler und unzureichende Aufklärung – die rechtliche Folge

Ein sachverständiger Gutachter bewertete die unvollständige Aufklärung und mangelhafte Operations­durchführung als groben Behandlungsfehler in Kombination mit einem Aufklärungsfehler. Das führte zu einer Beweislastumkehr (§ 630h BGB). 

Die Haftpflichtversicherung der Klinik erkannte die Fehler an. Es kam zu einem Abgeltungsvergleich in Höhe von 48.000 Euro. Dieser Betrag umfasst das Schmerzensgeld sowie die erwartbaren Folgebehandlungen, eine Revisionsoperation und kosmetische Maßnahmen zur Korrektur des Ergebnisses.


Warum vollständige Akteneinsicht entscheidend ist

Im Schönheitsbereich fehlen oft standardisierte Prozesse. Gerade deshalb ist die Beweislast nur dann zu führen, wenn vollständige Dokumente vorliegen: Aufklärungsbögen, präoperative Fotos, Messdaten, OP-Bericht und Nachsorgeprotokolle. 

Ein Fachanwalt für Medizinrecht sichert diese Unterlagen frühzeitig und prüft, ob alle medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Nur bei belegbarem Versäumnis lässt sich die Klinik zur Zahlung einer Einmal­abfindung verpflichten – ob außergerichtlich oder im gerichtlichen Prozess.


So sichern Sie Ihre Ansprüche

Lassen Sie sich die gesamte Patientenakte einschließlich Aufklärungs­unterlagen, OP-Protokoll und Fotodokumentation vollständig und schriftlich herausgeben. Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an: Wann wurde das Aufklärungsgespräch geführt, was wurde gesagt, wie verlief der Eingriff? Bewahren Sie sämtliche Rechnungen auf – auch für Nachbehandlungen, Medikamente oder kosmetische Beratung. 

Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft, ob Ihre Ansprüche begründet sind, lässt bei Bedarf ein Sachverständigengutachten einholen und überwacht die dreijährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB. 

Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie vom Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben.


Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

FAQ - Aufklärungs- und Behandlungsfehler bei Augenlid-Operation

Stand: 21. Mai 2025

Wann liegt ein Aufklärungsfehler bei Lidstraffung vor?

Wenn die schriftliche oder mündliche Information über Risiken, Alternativen oder Heilungsverlauf fehlt oder erst unmittelbar vor der Operation erfolgt, ist die Aufklärung unwirksam.


Wie lässt sich ein OP-Fehler bei Lidstraffung beweisen?

Entscheidend sind präoperative Fotos, vermessene Hautmengen, der OP-Bericht und ein späteres fachärztliches Gutachten – etwa durch einen Plastischen Chirurgen oder Augenarzt.


Wie lange kann ich Schmerzensgeld geltend machen?

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben. Laufende Gutachten oder Verhandlungen hemmen die Frist.


Wie hoch liegt das Schmerzensgeld bei misslungener Lidstraffung?

Bei dauerhaften Doppelbildern, Narbenzug oder deutlichen Asymmetrien liegen Abgeltungsvergleiche häufig zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Schwere der Beeinträchtigung und den Folgekosten ab.

Eine fundierte Einschätzung kann nur ein Fachanwalt für Medizinrecht geben.


Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

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Gemeinsam mit unserem Netzwerk ärztlicher Berater prüfen wir Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Arzthaftungs- und Behandlungsfehler. Bei Bedarf ziehen wir unabhängige medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte Grundlage für Schadensersatz und Schmerzensgeld zu schaffen.


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Häufige Fragen - FAQ

Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?

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Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.


Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?

Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.


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Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.


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Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.


Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.


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Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.


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Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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