Fachartikel: Abmahnung Fotografie Petra Heide wegen Urheberrechtsverletzung

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Die Fotografin Petra Heide mahnt verstärkt Urheberrechtsverletzungen durch Vervielfältigung oder öffentliche Zugängigmachung ihrer Fotografien ab.

Im Wesentlichen geht es darum, dass Ihnen vorgeworfen wird, ein fremdes Lichtbild bzw. Lichtbildwerk von Frau Heide illegal in den eigenen Online-Auftritt – sei es auf der eigenen Homepage oder auf einem Portal – eingebunden zu haben.

Jedes Lichtbild oder Lichtbildwerk ist grundsätzlich durch seinen Schöpfer urheberrechtlich geschützt. Ohne Einwilligung des Urhebers darf ein fremdes Lichtbild nicht verwendet werden.

Eine illegale Verwendung besteht darin, dass man das Lichtbild kopiert, also vervielfältigt und dann in seinen eigenen Online-Auftritt einbindet oder gar öffentlich zugänglich macht, beispielsweise bei Facebook zum Teilen anbietet o.ä.

In der Vergangenheit mahnte hierfür die Anwaltskanzlei Heese & Nied die Urheberrechtsverletzungen an den Bildern von Frau Petra Heide ab. Dieses Geschäft hat Frau Heide zwischenzeitlich selbst übernommen.

In der Regel verlangt sie im Rahmen ihrer Abmahnungen pro Lichtbild eine fiktive Lizenzgebühr von 60,00 €, einen sogenannten Verletzerzuschlag auf die übliche Lizenzgebühr in Höhe von 100 %, also nochmals 60,00 €, Auslagen in Höhe von 7,50 €, Auskunft gem. § 101a Urhebergesetz, ob die abgemahnten Fotografien auch in anderen Auktionen auf eBay oder anderweitig im Internet genutzt wurden. Ferner fordert sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Es ist ratsam, nichts zu unterschreiben und nichts zu bezahlen, bevor Sie Rat bei einem Anwalt für Urheberrecht eingeholt haben.

Es ist in vielen Fällen durchaus fragwürdig, ob es sich um ein geschütztes Werk der Künstlerin handelt. Es ist ferner fraglich, ob das Werk, das abgemahnt wurde, schutzwürdig ist. Schließlich ist auch fraglich, ob man Ihren Account richtig ermittelt hat.

Es gibt mehrere Stellen, an denen eine solche Abmahnung zumindest überprüft werden sollte. Ich empfehle Ihnen daher nochmals, nichts zu unterschreiben und zu zahlen, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben. Nehmen Sie keinen Kontakt mit Frau Heide auf, lassen Sie sich beraten. Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


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