Fachkräftemangel und BSG-Entscheidungen lassen Gesundheitssystem kollabieren

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Für Krankenhäuser und Pflegeheime waren die Urteile des Bundessozialgerichts im Juni 2019 ein Schlag ins Gesicht.

Der Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen brachte Kliniken und Pflegeheime in den letzten Jahren an ihre Belastungsgrenze. Um Personalengpässe auszugleichen und eine Versorgung der Patienten zu gewährleisten, bedienten sich die Betreiber sogenannter Honorarkräfte. 

Die Deutsche Rentenversicherung hat in den vergangenen Jahren insbesondere in kleinen Betrieben vermehrt Betriebsprüfungen durchgeführt und GmbH-Gesellschafter zu abhängig Beschäftigten erklärt. Dadurch wurden Beitragsnachforderungen generiert. Das Bundessozialgericht hat bereits in diesen Fällen zugunsten des Sozialleistungsträgers entschieden. Aus den Entscheidungen geht jedoch hervor, dass unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung möglich ist.

Anders sieht die Situation bei den Gesundheitsberufen aus, die aktuellen Entscheidungen lassen kaum noch Möglichkeiten einer selbständigen Tätigkeit zu. Derzeit muss man Fachkräften in diesem Bereich empfehlen, im Ausland zu arbeiten. Der Fachkräftemangel dürfte weiter zunehmen.

Schlechte Arbeitsbedingungen und wenig Wertschätzung durch die Politik machen gerade die Pflegeberufe in Deutschland immer unattraktiver.

Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge und Honorarvereinbarungen gehören auf den Prüfstand. Hier ist die Beratung eines Fachanwalts geboten.

Janina Brandt

Fachanwältin für Sozialrecht – Kanzlei Martens & Brandt


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