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"Fack ju Göhte 2"-Abmahnung durch Waldorf Frommer

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Der Film „Fack ju Göthe 2“ erfreut sich in den Kinos großer Beliebtheit. Zeitgleich findet der Film aber auch in Tauschbörsen einige Verbreitung: Eltern, die regelmäßig die Adressaten dieser Abmahnungen sind, stellen sich zwei Fragen: Warum werden wir abgemahnt? Wie kommt ein aktueller Kinofilm in eine Tauschbörse und warum wird das nicht verboten? Diesen Fragen soll in dem Artikel zur „Fack ju Göthe 2“-Abmahnung durch Waldorf Frommer im Detail nachgegangen werden:

  1. Wie kommt ein aktueller Kinofilm in die Tauschbörsen?

Wenig überraschend ist es, dass der Rechteinhaber Constantin Film nicht selbst den Film in eine Tauschbörse einstellt. Schließlich möchte Constantin möglichst viel Kinotickets verkaufen. Ein offensichtlich – trotz Piraterie – erfolgreiches Unterfangen. Der Film „Fack ju Göthe 2“ hat rund 17,7 Millionen Euro am ersten Wochenende an den Kinokassen eingespielt und ist damit der umsatzstärkste deutsche Filmstart aller Zeiten. In die Tauschbörsen gelangt der Film, indem einige „Fans“ den Film bei Vorführungen mit einer Kamera abgefilmt und ihn dann in Tauschbörsen eingestellt haben. Die Nutzer der Tauschbörse laden den Film dann runter und verbreiten ihn technisch bedingt währenddessen.

a) Auch für Kinder erkennbar, dass illegal in Tauschbörsen?

Immer wieder sprechen mich Eltern an, dass ihre Kinder nicht wussten, dass das Herunterladen/Verbreiten aus einer Tauschbörse illegal ist. Unabhängig von der Frage der rechtlichen Bedeutung dieser Unkenntnis ist dies vielleicht bei Serienfolgen, die schon im Fernsehen liefen, für Kinder nicht sofort ersichtlich. Es erschließt sich aber wohl auch Kindern sofort, dass aktuelle Kinofilme nicht in Tauschbörsen zu finden sein dürfen.

b) Warum wird nichts gegen Tauschbörsen unternommen?

Eltern, die mit einer 815,00 EUR-Forderung wegen einer „Fack ju Göhte 2“-Abmahnung konfrontiert werden, fragen nachvollziehbar, warum denn nichts gegen die Tauschbörsen selbst unternommen werde. Richtigerweise existiert eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten gegen die „Betreiber“ von Tauschbörsen, allerdings sind Tauschbörsen nicht per se illegal. Richtigerweise gibt es eine Vielzahl von legalen Möglichkeiten, Tauschbörsen zu nutzen.

  1. Warum haben Sie eine „Fack ju Göthe 2“-Abmahnung erhalten?

Wenn Sie selbst bei Filmen über Schulstreiche an Filme wie „Hurra, die Schule brennt“ mit Peter Alexander denken, dann sind Sie wahrscheinlich einfach nicht die Zielgruppe für „Fack ju Göhte“. Wenn Sie aber Kinder zwischen 7 und 15 im Haushalt haben, dann mag es sich lohnen, diese zu befragen – wie bereits dargestellt, ist der Film ein Riesenerfolg.

a) Haften Sie für Ihre Kinder?

Eltern haften nicht für volljährige Kinder und für Kinder, die ausreichend belehrt wurden. Gehen wir weiter davon aus, dass die „Fack ju Göhte 2“-Abmahnung durch Waldorf Frommer Sie erreichte, weil ihr minderjähriges Kind den Film anschauen wollte, kommt es also entscheidend an, ob die Belehrung ausreichend war. Die Anforderung, welche an die Belehrung gestellt werden, sind noch nicht im Detail geklärt. Der BGH hat in einem Leitsatz in der Entscheidung BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 Morpheus – ausgeführt: „Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt.“

Ein allgemeines „Tu nichts Illegales“ wird damit nach den meisten Gerichten zu wenig sein. Die Belehrung muss zumindest konkret auf Tauschbörsen Bezug nehmen.

b) Achtung Falle: Kinder haften selbst

Gleichzeitig ist es aber wichtig zu wissen, dass das minderjährige Kind selbst haftet. Das heißt, das minderjährige Kind muss eine Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten voll zahlen. Wenn Sie also mitteilen, dass ihr belehrtes Kind die Rechtsverletzung begangen hat, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Kind eine eigene „Fack ju Göhte 2“-Abmahnung von Waldorf Frommer erhält. Es ist daher dringend anzuraten, nicht vorschnell auf eine „Fack ju Göhte 2“-Abmahnung durch Waldorf Frommer zu antworten, sondern sich zunächst anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

  1. Was kann ein Anwalt bei einer „Fack ju Göhte 2“-Abmahnung durch Waldorf Frommer erreichen?

Zunächst kann ein Anwalt die Unterlassungserklärung neu formulieren, wenn eine solche abgegeben werden muss. Ein Anwalt kann bei einer „Fack ju Göhte 2“-Abmahnung durch Waldorf Frommer darüber hinaus entweder die Forderung von 815,00 EUR zurückweisen – wenn die Abmahnung unberechtigt ist – oder mit der Gegenseite einen Vergleich aushandeln. Die Höhe des Vergleichs hängt immer auch vom Fall ab. Wenn der Anschlussinhaber es selbst war und er alleinlebender IT-Fachmann mit bestgeschütztem WLAN ist, ist es sicherlich schwieriger, als in einem Haushalt mit mehreren Kindern, ein hohe Reduzierung zu erreichen. Sprechen Sie uns gerne zu Ihren individuellen Chancen und Risiken im Umgang mit einer „Fack ju Göhte 2“-Abmahnung durch Waldorf Frommer an. Wir sitzen in Hamburg, beraten aber seit über sieben Jahren Adressaten von Waldorf-Frommer-Abmahnungen aus ganz Deutschland.


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