Fahndung – Festnahme – Haftbefehl – Verhaftung in der Türkei

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Mehrere Personen besuchen meistens in den sommerlichen Zeiträumen die Türkei. Es ist verständlich und manchmal unabdingbar, dass man sich in dieser Zeit plötzlich in einem Rechtstreit befindet. Man könnte als Opfer oder als Tatverdächtigte in Betracht kommen. Demzufolge könnte ein Ermittlungsverfahren (später sogar strafrechtliches Hauptverfahren) eröffnet worden sein. In diesem Fall könnte man Schwierigkeiten haben, wenn man sich entscheidet, wieder in die Türkei zu fliegen. Denn nach dem Türkeiverlass könnte ein Haftbefehl gegen den sogenannten Beschuldigten veranlasst worden sein. In diesem Fall sollte man sich vor der Einreise in die Türkei erkundigen, ob bereits eine Fahndung, Festnahme, Verhaftung bzw. Haftbefehl erlassen wurde.  In solchen Fällen ist es möglich, bei der Landung bzw. am Flughafen ergriffen und verhaftet zu werden. Um dies zu vermeiden, könnten Sie uns für Recherche und rechtliche Hilfeleistung beauftragen.

Dieser Haftbefehl/diese Festnahme soll nicht unbedingt heißen, dass man in der Untersuchungshaft genommen wird und dort mehrere Tage und sogar Monaten verbringen soll. In einigen Fällen geht es lediglich darum, die Person vor Gericht zu bringen und sie rechtmäßig vernehmen. Diese Vernehmung könnte als Zeugenaussage, Opfer- und/oder als Beschuldigtenvernehmung geschehen. In jeglichem Fall braucht man ein Rechtsverteidiger beiseite zu haben. Ein deutschsprachiger Rechtsanwalt ist in solchen Fällen zum Vorteil. Daher…

Für Rechtsbetreuung, Beratung und anwaltliche Vertretung stehen wir Ihnen zur Verfügung.


Rechtsanwalt Doz. Dr. iur. Ercan Yasar


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