Strafbar wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis? Strafbar mit einem ausländischen Führerschein? § 21 StVG

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Die Verteidigung eines Beschuldigten, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vorgeworfen wird, gehört zu meinem Alltagsgeschäft als Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Deshalb möchte ich Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass diese Mandate für einen nicht auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt nicht einfach zu führen sind. Der Verteidiger muss auf jeden Fall die Besonderheiten des einzelnen Falls und natürlich die Rechtsprechung dazu gut kennen. 

Stellen Sie sich vor, Sie werden von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle angehalten, da Sie zu schnell oder über die rote Ampel gefahren sind. Plötzlich wirft Ihnen der Polizist vor, sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StGB strafbar gemacht zu haben. Denn der Polizist hat festgestellt, dass Sie derzeit über keine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Es kann viele Gründe haben wie z. B. gegen Sie besteht ein Fahrverbot nach § 44 StGB als Nebenstrafe, Fahrverbot nach § 25 StVG im Bußgeldverfahren, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111a StPO oder endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. 

Neben den Strafgerichten können auch die Fahrerlaubnisbehörden die Fahrerlaubnis eigenständig entziehen. Diese Möglichkeiten bestehen grundsätzlich unabhängig von dem Strafverfahren. Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis in der Regel auch wegen einer Straftat entziehen kann, also auch dann wenn das zuständige Strafgericht von einer Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen hat. Das gilt zumindest dann, wenn das Strafgericht zu dieser Frage nicht oder nicht abschließend Stellung nimmt. Sieht das Gericht jedoch von einer Entziehung der Fahrerlaubnis ab, weil es den Beschuldigten für geeignet zur Teilnahme am Straßenverkehr hält, so ist die Fahrerlaubnisbehörde an diese Wertung nach § 3 Abs. 4 StVG gebunden. Der Verkehrsanwalt muss also darauf achten, dass die Führerscheinstelle nicht wegen der abgeurteilten Tat dem Mandanten die Fahrerlaubnis entzieht.

Achtung bei einem ausländischen Führerschein im Inland!

Aus der Erfahrung weiß ich zudem, dass viele Ausländer mit einem ausländischen Führerschein jahrelang im Inland fahren, ohne zu wissen, dass sie sich u. U. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StGB strafbar machen. Denn wer mit einem ausländischen Führerschein, der nicht oder z. B. wegen des Ablaufes der Sechs-Monats-Frist mehr gültig ist, im Inland fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis. Lebt ein Ausländer jahrelang im Inland, befindet er sich in einem vermeidbaren Verbotsirrtum nach der Rechtsprechung, wenn er vom Fortbestand seiner ausländischen Fahrerlaubnis ausgeht.

Halter und Führer machen sich strafbar!

In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden, dass nicht nur Sie Post von der Polizei wegen des Vorwurfs „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erhalten, sondern auch der Fahrzeughalter ein Schreiben als Beschuldigter mit dem Vorwurf des „Zulassens des Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis. 

Es ist zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit zu unterscheiden!

Man kann Fahren ohne Fahrerlaubnis vorsätzlich aber auch fahrlässig begehen. Dabei spielt der Strafrahmen natürlich eine große Rolle. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat. 

Was tun, wenn die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorwirft?

Wenn Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Vermeiden Sie auch ein Teilgeständnis. Am besten teilen Sie den Polizeibeamten mit, dass Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Dann werden die Polizeibeamten Sie sicherlich mit ihren Fragen in Ruhe lassen.

Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen und anhand der Akte die Beweislage prüfen. Danach kann dieser sich für Sie äußern. Oftmals führt ein frühzeitiger Kontakt mit einem Verkehrsanwalt zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Dadurch kann man also eine kostspielige Gerichtsverhandlung vermeiden. 

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht


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