Fahrerflucht oder nicht? Das richtige Verhalten bei Parkschäden/Parkremplern

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Ein Schaden am geliebten Fahrzeug ist immer ärgerlich. Wenn ein solcher am geparkten Fahrzeug auftritt, spricht man umgangssprachlich oft von einem „Parkrempler". Häufig handelt es sich dabei um kleinere Schäden, die beim Ein- oder Ausparken entstehen. Aber wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie betroffen sind? Ist ein Parkrempler als Unfallschaden einzustufen? Was passiert, wenn Sie den Parkrempler erst später bemerken? In diesem Artikel beantworten wir diese Fragen und zeigen Ihnen, worauf es im Ernstfall ankommt.

Inhalt des Artikels

  • Was tun als Verursacher?

  • Was tun als Geschädigter?

    • Verursacher bekannt

    • Verursacher unbekannt

  • Parkrempler ohne sichtbaren Schaden: Was tun?

  • Schaden unbemerkt – Fahrerflucht?

  • Wer übernimmt die Kosten?

  • Fazit

Schaden beim Einparken: Was tun als Verursacher?

Parkrempler werden in der Regel als Bagatellschäden betrachtet. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wie man im Ernstfall angemessen reagiert, insbesondere wenn man selbst für den Schaden verantwortlich ist. Verlassen Sie nicht den Unfallort, da dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gilt und hohe Strafen nach sich zieht. Beide Parteien sollten ihre persönlichen Daten austauschen – das ist die Verantwortung des Verursachers. Sie müssen den Geschädigten ausfindig machen und dürfen den Unfallort nicht verlassen. Warten Sie etwa 30 Minuten in der Nähe des Fahrzeugs und suchen Sie nach dem Besitzer.

Müssen Sie die Polizei rufen? Wenn der Fahrzeughalter nicht in der Nähe ist, sollten Sie die Polizei informieren. Das bloße Hinterlassen Ihrer Daten auf einem Zettel am Auto reicht nicht aus, da dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewertet werden könnte.

Hinweis: Wenn der Geschädigte nicht kooperiert, droht ihm ebenfalls eine Strafe, da Sie seine Daten benötigen, beispielsweise um einen Reparaturanspruch bei Ihrer Kaskoversicherung geltend zu machen.

Parkrempler: Was tun als Geschädigter?

Wenn Sie selbst vom Parkrempler betroffen sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können. Es hängt im Wesentlichen davon ab, ob Ihnen der Verursacher bekannt ist oder nicht.

Vorgehen bei bekanntem Verursacher:

Tauschen Sie mit dem Verantwortlichen Ihre Versicherungs- und Personendaten aus. Notieren Sie Kontaktdaten von eventuellen Zeugen, die Ihnen helfen können, falls der Verursacher den Vorfall bestreitet. Falls Sie nur das Kennzeichen des Verursachers haben, können Sie über Ihre Autoversicherung oder die Polizei weitere Informationen über den Halter erhalten. Teilen Sie diese Informationen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung mit – diese wird dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Anschließend können Sie den Schaden in einer Werkstatt reparieren lassen.


Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Verursacher/Zeugen ausfindig machen
  2. Kennzeichen notieren
  3. Versicherungs- und Personendaten notieren
  4. Kfz-Versicherung kontaktieren
  5. Schaden reparieren lassen

Wie geht man vor, wenn der Verursacher unbekannt ist?

Wenn Ihnen der Verursacher eines Parkschadens unbekannt ist, gestaltet sich die Situation schwieriger. Es kann eine Herausforderung sein, den Verursacher ausfindig zu machen, besonders wenn es keine Zeugen gibt. In diesem Fall sollten Sie zunächst die Polizei kontaktieren und anschließend Ihre Versicherung informieren. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, ist der Schaden normalerweise abgedeckt.

Hinweis: Bei Parkremplern handelt es sich oft um leichte Schäden, die die Funktion des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihre Versicherungskosten steigen, sollten Sie in diesem Fall selbst für den Schaden aufkommen. Einige Versicherungen bieten aber auch einen Rabattschutz an, der dafür sorgt, dass der monatliche Beitrag unverändert bleibt. Um sicherzugehen, dass Ihr Beitrag nicht steigt, sollten Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung besprechen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Schaden über Ihre Vollkaskoversicherung abzuwickeln, müssen Sie oft nur einen Teil der Kosten übernehmen, nämlich die vereinbarte Selbstbeteiligung. Falls Sie jedoch keine Vollkaskoversicherung haben, müssen Sie den Schaden vollständig selbst bezahlen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Warten Sie 30 bis 60 Minuten am Unfallort. Suchen Sie auch nach etwaigen Zeugen.
  2. Wenn die andere Partei nicht auftaucht, informieren Sie die Polizei.
  3. Schildern Sie den Vorfall.
  4. Wenn Sie die Daten des Verursachers haben, kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und lassen Sie den Schaden reparieren.
  5. Wenn Sie keine Daten haben, müssen Sie den Schaden möglicherweise selbst bezahlen.

Was ist zu tun bei einem Parkrempler ohne sichtbaren Schaden?

Manchmal gibt es Schäden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind, wie zum Beispiel leichte Lackkratzer oder Dellen. Auch in diesem Fall sollten Sie am Unfallort bleiben, bis die andere Partei auftaucht. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorgehensweise nach dem Vorfall unterscheidet sich nicht von der bei einem sichtbaren Schaden.

Hinweis: Wenn Sie Opfer eines Parkremplers ohne sichtbaren Schaden sind, können Sie darauf bestehen, dass Ihr Fahrzeug von einer Autowerkstatt überprüft wird, um sicherzustellen, dass kein verborgener Schaden entstanden ist.

Was tun, wenn ich den Schaden nicht bemerkt habe?

Es kann vorkommen, dass Sie den Schaden erst zu Hause bemerken und dann keine Möglichkeit mehr haben herauszufinden, welches Auto in der Nähe war und wer der Täter sein könnte. Andersherum könne Sie auch als Verursacher einen Schaden erst nachträglich entdecken.

In der Regel können Sie nicht wissen, ob Sie selbst für den Schaden verantwortlich sind oder jemand anders. In solchen Fällen empfiehlt es sich, zur Polizei zu gehen. Mit etwas Glück hat sich die andere Partei ebenfalls gemeldet. Wenn nicht klar ist, wer für den Schaden verantwortlich ist, informieren Sie Ihre Versicherung. Im Idealfall kann die Versicherung den Verursacher ermitteln. Falls dies nicht möglich ist, bleibt nur zu hoffen, dass sich Zeugen melden.

Wer übernimmt die Kosten? 

Wenn der Verursacher identifiziert wird, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Reparaturkosten aufkommen. Sie können dann Ihr Fahrzeug auf deren Kosten reparieren lassen. Wenn der Verursacher nicht festgestellt werden kann, müssen Sie die Reparaturkosten selbst tragen. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, kann diese möglicherweise die Kosten abdecken.

Fazit

Parkrempler sind keine Seltenheit. Wenn Sie verantwortlich sind, sollten Sie den Kontakt zum Geschädigten suchen. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten. Wenn Sie Opfer eines Parkremplers sind, müssen Sie den Schuldigen ausfindig machen. Nachdem Sie die Personalien ausgetauscht haben, können Sie die Reparaturkosten bei Ihrer Versicherung geltend machen. Wenn der Verursacher nicht gefunden werden kann, müssen Sie die Kosten selbst tragen oder sie an Ihre Vollkaskoversicherung weiterleiten. Die Schäden bei einem Parkrempler sind in der Regel geringer als bei einem Auffahrunfall. Es lohnt sich daher, die Reparaturkosten lieber selbst zu tragen.

Häufige Fragen

Ist ein Parkrempler ein Unfallschaden?

Ja, ein Parkrempler gilt als kleiner Unfallschaden. Sie sollten sich daher angemessen verhalten und mindestens 30 bis 60 Minuten am Unfallort warten. Wenn Sie die andere Partei nicht auffinden können, sollten Sie die Polizei informieren.

Kann man Parkrempler nicht bemerken?

Es ist grundsätzlich möglich, dass leichte Berührungen an der Karosserie unbemerkt bleiben. Wenn Sie einen leichten Parkrempler nicht bemerken, liegt keine Fahrerflucht vor, wenn Sie den Ort verlassen. Bei offensichtlichen Schäden ist jedoch davon auszugehen, dass Sie diesen bemerkt haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Schaden angerichtet haben, kontaktieren Sie im Zweifel lieber den Geschädigten oder die Polizei.

Welche Strafen drohen bei einem Parkrempler?

Wenn Sie sich nach einem Parkrempler unerlaubt vom Unfallort entfernen, drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe oder möglicherweise sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Darüber hinaus kann ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auch negative Konsequenzen für den Führerschein haben. Ihnen kann ein Fahrverbot auferlegt oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Um das zu vermeiden, sollten Sie sofort reagieren und von sich aus noch an der Unfallstelle den Kontakt zum Geschädigten oder zur Polizei suchen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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