Fahrlässige Tötung - Tipps für Ärzte und Ärztinnen im Medizinstrafrecht

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Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung wiegt schwer, insbesondere wenn er gegen einen Arzt gerichtet ist. In solchen Fällen ist schnelles und effektives Handeln gefragt. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen zeigen, wie Ärzte sich bei einem Vorwurf der fahrlässigen Tötung verhalten sollten und welche Verteidigungsstrategien es gibt.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass sich Ärzte im Falle eines Vorwurfs der fahrlässigen Tötung unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger aus dem Medizinstrafrecht wenden. Dieser kann helfen, die Situation zu analysieren und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Weder ist jeder Fachanwalt für Strafrecht noch ein nicht im Strafrecht agierender Fachanwalt für Medizinrecht. Ideal ist ein Fachanwalt für Strafrecht mit einen Schwerpunkt im Medizinstrafrecht.


Verteidigungsstrategien im Medizinstrafrecht

Eine häufige Möglichkeit der Verteidigung ist die Verneinung der Kausalität. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft im Fall der Anklage nachweisen muss, dass der Tod auf einer Handlung oder  einem Unterlassen des Arztes nach sicheren Maßstäben beruht. Hier lässt sich häufig sehr gut argumentieren, dass eine solcher Nachweis selbst bei einem Behandlungsfehler nicht geführt werden kann.

In anderen Fällen kann unter Heranziehung des Facharztstandards ein Behandlungsfehler angegriffen werden. Auch hier ist Erfahrung, akribisches Aktenstudium und Argumentation im Einzelfall gefragt.

Insgesamt können sich Ärzte und Ärztinnen bei einem Vorwurf der fahrlässigen Tötung effektiv verteidigen, indem sie schnell handeln und sich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden. Jeder Fall ist jedoch individuell und erfordert eine sorgfältige Analyse und Abwägung der Verteidigungsstrategie, die in der Regel erst nach Akteneinsicht konkretisiert werden kann.

Foto(s): Canva

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