Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig

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sehr gut

Neueste Bewertungen

Hervorragende Anwaltskanzlei am 05.10.2022
Verfahren wurde eingestellt. Sehr professionelle und hervorragende Rechtsberatung. Herr Dr. jur. Henning ist sehr kompetent und hat mich ausgezeichnet bera …
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Kompetent, engagiert, menschlich. am 03.10.2022
Von Beginn an bis zur Einstellung des bereits langjährig laufenden Verfahrens außerordentliches Engagement und Kompetenz, dabei immer freundlich, menschlic …
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Rechtstipps

Wenn Lehrer zu Beschuldigten werden – worauf es jetzt ankommt.

Rechtstipp vom 06.02.2023
Immer häufiger werden Lehrerkräfte Opfer falscher Anschuldigungen. Hintergrund sind in aller Regel besorgte Eltern, die Aussagen ihrer Kinder fehlinterpretieren. Nicht selten werden Strafver … Weiterlesen

Strafverteidigung von SoldatInnen – Worauf kommt es an?

Rechtstipp vom 24.01.2023
SoldatInnen nehmen in der Gesellschaft eine besondere Position ein. Sie sind daher AdressatInnen besonderer Verpflichtungen, deren Verletzung in eigenen Straftatbeständen sanktioniert ist. D … Weiterlesen

Über mich

Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig, M.M. 

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung in Kiel und bundesweit – engagiert und in allen Instanzen 

Rechtsanwalt Dr. Hennig ist Strafverteidiger aus Leidenschaft und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Fachkompetenz sowie umfangreiche Erfahrung aus. Als Gründungspartner der überregionalen Strafrechtskanzlei H/T Defensio Strafverteidiger leitet er das strafrechtliche Dezernat. 

Als langjähriger Dozent und Ausbilder im Strafrecht in Kiel und Hamburg sowie universitärer Lehrbeauftragter ist er stets mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut. Dieser Wissensvorsprung zahlt sich in nahezu jedem Verfahren für seine Mandanten aus. 

Eine reibungslose, persönliche und zuverlässige Betreuung mit transparenten Kosten von Beginn ist stets gewährleistet. Nicht nur auf juristischer Ebene, sondern auch in menschlicher Hinsicht können Sie sich in allen Phasen des Strafverfahrens auf ihn verlassen. 

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig wird – allein dem Mandanteninteresse verpflichtet – alles dafür tun das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 

  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Arztstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Kapitalverbrechen und Körperverletzungsdelikte
  • Vermögensdelikte wie Raub, Erpressung, Betrug oder Diebstahl etc
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Internetstrafrecht

Ziel ist es sofern nach Aktenlage möglich jedes Verfahren durch umfangreiche schriftliche Anträge ohne Gerichtsverhandlung zur Einstellung zu bringen. Je früher Sie Herrn Dr. Hennig und sein Team einschalten, desto größer sind die Chancen eine belastende Hauptverhandlung zu verhindern.

Rechtsanwalt Dr. Hennig verfügt über langjährige Berufserfahrung und entsprechend umfassende praktische Kenntnisse sowie fachliches Expertise. Beide Staatsexamina hat er mit Prädikat absolviert, das zweite Staatsexamen als Landesbester vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Über die anwaltliche Tätigkeit hinaus ist er als langjähriger Dozent tätig. 

Gerne nimmt sich Rechtsanwalt Hennig auch für Sie und Ihren individuellen Sachverhalt im Rahmen eines Erstgesprächs Zeit, wobei er großen Wert auf eine faire sowie von Anfang an transparente Vereinbarung über die Verfahrenskosten legt.

Gerne vereinbaren Sie einfach und schnell einen ersten persönlichen Beratungstermin in Kiel unter 0431/888 112 12. 

Die Internetpräsenzen finden Sie hier:

www.ht-strafrecht.de

www.sexualstrafrecht.de

www.drogenstrafrecht.de

Tätigkeitsfelder: 

Kapitaldelikte | Pflichtverteidigung  | Wirtschaftsstrafrecht | Sexualstrafrecht | Berufung Strafrecht | Revision in Strafsachen | Untersuchungshaft | U-Haft | Haftbeschwerde | Haftprüfung | Betäubungsmittelstrafrecht | Drogenstrafrecht | Betäubungsmittel | BtMG | Arztstrafrecht | Medizinstrafrecht | Insolvenzstrafrecht | Arzneimittelstrafrecht | Jugendstrafrecht | Internetstrafrecht Delikte bei denen wir Sie unter anderem vertreten: § 223 StGB Körperverletzung | § 224 StGB gefährliche Körperverletzung | § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen | § 226 StGB schwere Körperverletzung | § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge | § 229 StGB fahrlässige Körperverletzung | § 232 StGB Menschenhandel | § 239 StGB Freiheitsberaubung | § 239 a erpresserischer Menschenraub  | § 240 StGB Nötigung | § 241 StGB Bedrohung | § 242 StGB Diebstahl | § 243 StGB besonders schwerer Fall des Diebstahls | § 244a StGB schwerer Bandendiebstahl | § 246 StGB Unterschlagung | § 249 StGB Raub| § 250 StGB schwerer Raub | § 252 StGB räuberischer Diebstahl | § 253 StGB  Erpressung | § 255 StGB räuberische Erpressung | § 257 StGB Begünstigung | § 258 StGB Strafvereitelung | § 259 StGB Hehlerei | § 261 StGB Geldwäsche | § 263 StGB Betrug | § 263a StGB Computerbetrug | § 264 StGB Subventionsbetrug | § 264a StGB Kapitalanlagebetrug | § 265 StGB Versicherungsmissbrauch | § 265a Erschleichen von Leistungen | § 265b StGB Kreditbetrug | § 266 StGB Untreue | § 267 StGB Urkundenfälschung | § 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen | § 274 StGB Urkundenunterdrückung | § 283 StGB Bankrott | § 283c StGB Gläubigerbegünstigung | § 283b StGB Schuldnerbegünstigung | § 298 StGB wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen | § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr | § 123 StGB Hausfriedensbruch | § 132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen | § 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Unfallflucht| § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat | § 146 StGB Geldfälschung | § 153 StGB falsche uneidliche Aussage | § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht | § 174 StGB sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen | § 174c StGB sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses | § 176 StGB sexueller Missbrauch von Kindern |  § 176a StGB schwerer sexueller Missbrauch von Kindern | § 177 StGB sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung | § 179 StGB sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen | § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten | § 181a StGB Zuhälterei |§ 182 StGB sexueller Missbrauch von Jugendlichen | § 183 StGB exhibitionistische Handlungen | § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses | § 184 StGB Verbreitung pornografischer Schriften | § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften | § 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften | § 185 StGB Beleidigung | § 186 StGB Üble Nachrede | § 187 StGB Verleumdung  § 211 StGB Mord | § 212 StGB Totschlag | § 216 StGB Tötung auf Verlangen | § 222 StGB fahrlässige Tötung | § 303 StGB Sachbeschädigung | § 306 StGB Brandstiftung | § 306d StGB fahrlässige Brandstiftung | § 315b StGB gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs | § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr | § 323c StGB unterlassene Hilfeleistung | § 331 StGB Vorteilsannahme | § 332 StGB Bestechlichkeit | § 334 StGB Bestechung | § 356 StGB Parteiverrat | § 84 GmbHG Insolvenzverschleppung | § 95 AMG | § 29 BtMG | § 369 AO Steuerstraftaten | Steuerstrafrecht | Abgabenordnung | § 370 AO Steuerhinterziehung | § 371 AO Selbstanzeige | § 374 AO Steuerhehlerei | § 378 AO leichtfertige Steuerverkürzung | |§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis Weitere Suchbereiche, bei denen wir Ihnen zu Seite stehen:Hausdurchsuchung | Berufungsanwalt | Revisionsanwalt | Akteneinsicht | Freiheitsstrafe | Bewährung | Ermittlungsverfahren | Verteidigung | Anhörungsbogen | Vorladung | Ladung | Anklage wegen | Urteil | Strafurteil | Amtsgericht | Landgericht | Zwischenverfahren | Hauptverfahren | Akteneinsicht | Erstgespräch | Befangenheitsantrag | Beweisanträge | Strafbefehl | Strafanzeige | Strafprozessrecht | Einspruch gegen Strafbefehl | MPU | Führungszeugnis | Vorstrafe | vorbestraft | Ordnungswidrigkeit | OWi | Bußgeldbescheid | Bußgeld | Vergewaltigung | Kinderpornografie | Kinderpornographie |Jugendpornografie | Kinderpornos | kinderpornographische Schriften | Kindesmissbrauch | sexueller Missbrauch

Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig ist gelistet in Rechtsanwälte Kiel und Rechtsanwälte Deutschland.

Kompetenzen

Fachanwaltschaft
Fachanwalt Strafrecht

Sprachen

Deutsch • Englisch

Recht international

Deutsches Recht

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV) • Hamburgischer Anwaltverein e. V. (HAV) • Republikanischer Anwaltverein e. V. (RAV) • Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger • Amnesty International • Kieler Doctores Iuris e. V. • Verband der Stipendiaten und Altstipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit e. V.

Kontakt

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Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig H/T Defensio Strafverteidiger
Holstenbrücke 4-6
24103 Kiel
6.445,1 km

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