Falschberatung durch Steuerberater: Grundsätzliche Fragen zur Haftung eines Steuerberaters 2025

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Verantwortlichkeiten und Haftung von Steuerberatern bei Falschberatung

Ein Steuerberater verletzt seine Pflicht gegenüber seinem Mandanten, wenn er einen Vertrag mit einem Dritten empfiehlt, ohne die eigenen wirtschaftlichen Vorteile offenzulegen. Der Mandant muss beweisen, dass die Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat, kann jedoch den Anscheinsbeweis geltend machen.


Der Fall: BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 – IX ZR 176/16

Die Beklagten, als Steuerberater in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tätig, berieten den Kläger seit 2000. Zur Steueroptimierung empfahlen sie eine Beteiligung an geschlossenen Fonds über eine Vermittlergesellschaft, an der sie selbst beteiligt waren. Der Kläger investierte in mehrere Schiffsfonds und forderte später Schadensersatz wegen unzureichender Beratung. Das Landgericht verurteilte die Beklagten überwiegend, die Berufung war erfolglos. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies zur erneuten Verhandlung an das Kammergericht.


Wann kann man einen Schadensersatz von einem Steuerberater verlangen?

Nicht jeder Fehler eines Steuerberaters führt zu einem Schadensersatzanspruch. Es gibt jedoch Fälle, in denen eine falsche Beratung eindeutig zu finanziellen Verlusten führt, was den Anspruch auf Schadensersatz begründet.


Gründe für die Entscheidung: 

Seit 2000 hatten die Beklagten ihre Pflicht als Steuerberater schuldhaft verletzt. Das Berufungsgericht hatte jedoch fehlerhaft angenommen, dass die Pflichtverletzung kausal für den Schaden war. Steuerberater müssen nicht über nicht steuerliche Aspekte beraten, es sei denn, sie weisen nicht auf eigene wirtschaftliche Vorteile hin. Dies stellt eine Pflichtverletzung dar.


Beweislast und Kausalität:

Der Kläger muss beweisen, dass er die Kapitalanlage bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht getätigt hätte. Eine Beweislastumkehr ist in diesen Fällen nicht gegeben. Das Berufungsgericht hat keine tragfähigen Feststellungen zur Kausalität getroffen.


Häufige Fehler bei Steuerberatern und deren Haftung

Steuerberater tragen eine erhebliche Verantwortung ihren Mandanten gegenüber. Häufige Fehler, die zu Haftungsansprüchen führen können, umfassen:

  • Verletzung der Beratungspflicht: Steuerberater müssen umfassend über steuerlich relevante Möglichkeiten informieren, einschließlich Steueroptimierungschancen.

  • Unzureichende Ermittlung des Sachverhalts: Steuerberater müssen die Sachlage und aktuelle Rechtslage genau ermitteln und sich kontinuierlich über Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren.

  • Versäumte Fristen: Besonders die Einspruchsfrist gegen Steuerbescheide ist essenziell. Ein Fristversäumnis kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

  • Falschbuchungen: Fehler in der Buchhaltung können zu falschen Steuererklärungen und teuren Nachforderungen führen.

  • Unvollständige oder verspätete Einreichung von Unterlagen: Dies kann zu Nachforderungen und Säumniszuschlägen führen.



Widerspruch gegen einen Steuerbescheid

Ein Widerspruch gegen einen Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gemäß § 355 AO eingelegt werden. Ein erfolgreicher Widerspruch kann den Bescheid ändern und potenziellen Schaden verhindern. Diese Option sollte vor der Inanspruchnahme des Steuerberaters geprüft werden.


Fallbeispiel einer Falschberatung des Steuerberaters

Ein Steuerberater informiert seinen Mandanten nicht darüber, dass eine empfohlene Kapitalanlage ihm selbst wirtschaftliche Vorteile bringt. Der Mandant investiert und erleidet Verluste. Hier kann der Mandant Schadensersatz fordern, wenn er nachweist, dass der Berater seine Pflicht verletzt hat und dies kausal für den Schaden war.

Fehler des Steuerberaters und Schadensersatz: Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte Die Haftung eines Steuerberaters ist ein komplexes Thema. Fehler können teuer werden, daher ist es wichtig, die Pflichten zu kennen und sorgfältig zu erfüllen. Bei finanziellen Schäden durch Fehler oder Falschberatung Ihres Steuerberaters, die unter seine Haftung fallen, stehen wir Ihnen zur Seite. 


Kontaktieren Sie uns unter 04202 / 6 38 37 0 oder info@rechtsanwaltkaufmann.de.


Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine rechtliche Beratung. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Link zum Rechtsartikel Schadenersatz Steuerberater:



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Quellen zum Thema Haftung eines Steuerberaters:

Welche Rolle spielt die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters bei Schadensersatzforderungen?

Steuerberater sind nach § 67 StBerG verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Beratungsfehler erleiden. Wird ein rechtskräftiger Schadensersatzanspruch festgestellt, zahlt zunächst der Versicherer, soweit die Forderung die vereinbarte Deckungssumme nicht übersteigt. Für darüber hinausgehende Schäden haftet der Steuerberater persönlich. Mandanten sollten daher in ihrer Anspruchs­schrift sowohl den Steuerberater als auch dessen Versicherer benennen, um eine direkte Inanspruchnahme (§ 115 VVG) zu ermöglichen.

Ist ein außergerichtliches Vorgehen sinnvoll, bevor man den Steuerberater verklagt?

Ja. Vor einer Klage empfiehlt sich regelmäßig ein außergerichtliches Anspruchsschreiben mit Fristsetzung (§ 281 BGB) oder die Einschaltung der Schlichtungsstelle für Steuerberater (§ 76 StBerG). Ein solches Vorgehen kann Verfahrenskosten reduzieren, Verjährungsfristen hemmen (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) und die Vergleichs­bereitschaft steigern. Scheitert die Einigung, ist der Verweis auf die erfolglos gebliebene Schlichtung später prozess­kostensenkend (§ 91a ZPO) und zeigt dem Gericht, dass der Kläger burgfriedensbemüht gehandelt hat.

Wer trägt die Beweislast im Prozess gegen den Steuerberater?

Grundsätzlich muss der Mandant drei Punkte beweisen: (1) eine schuldhafte Pflichtverletzung des Steuerberaters, (2) einen Vermögensschaden und (3) die Kausalität zwischen beiden (§§ 280 Abs. 1, 249 BGB). Die Rechtsprechung erleichtert den Kausalitätsnachweis jedoch durch den Anscheinsbeweis, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt (z. B. Versäumung einer Einspruchsfrist). In solchen Konstellationen muss der Steuerberater substantiiert darlegen, dass der Schaden auch ohne seinen Fehler eingetreten wäre (BGH, Urt. v. 26.01.2023 – IX ZR 115/21). Gelingt ihm das nicht, wird seine Haftung vermutet.

Foto(s): Foto von Olga DeLawrence auf Unsplash


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