Falsche Medikamentengabe = Behandlungsfehler

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Medikationsfehler treten tatsächlich nicht selten auf: das falsche Medikament, die falsche Dosierung, falsche Anwendungshäufigkeit oder Dauer. Die Folgen derartiger Medikationsfehler führen oft zu Nebenwirkungen, die bei richtiger Verordnung in dieser Form gar nicht aufgetreten wären. Schlimmstenfalls können diese Fehler den Patienten jedoch auch nachhaltig schädigen und sogar Todesfälle verursachen.

Der von uns vertretene Mandant nahm seinen Hausarzt wegen einer ärztlichen Fehlbehandlung in Anspruch, nachdem dieser die vom Krankenhaus verordnete Medikation eigenmächtig reduziert hatte.

Der Fall

Nachdem unser Mandant mit heftigen Kopfschmerzen und Sehstörungen notfallmäßig ins Krankenhaus eingeliefert worden war, verordneten die dortigen Ärzte zur Reduzierung des Schlaganfallrisikos ein Medikament mit der Dosierung von 2x tägl. 5 mg.

Medikation eigenmächtig herabgesetzt

Bei Ausstellung eines neuen Rezeptes änderte jedoch der unseren Mandanten betreuende Hausarzt, ohne diesen entsprechend aufzuklären, die Medikation des Krankenhauses auf 2x tägl. 2,5 mg, so dass der Mandant dementsprechend das Medikament nur noch in der hälftigen Menge erhielt und täglich einnahm.

2 Wochen später erlitt unser Mandant einen Schlaganfall, der zu erheblichen, dauerhaften Einschränkungen führte.

Gutachterkommission bestätigt Behandlungsfehler

Die daraufhin beauftragte Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer bewertete die Behandlung als fehlerhaft. Die Dosisreduzierung des hier gegebenen Wirkstoffs Eliquis sei nicht fachgerecht erfolgt.

Vergleich im Klageverfahren

Da sich die zuständige Haftpflichtversicherung gleichwohl zunächst weigerte, den Schaden unseres Mandanten anzuerkennen, rieten wir ihm zur Klageerhebung. Im Rahmen des Klageverfahrens vor dem Landgericht wurde unser Mandant schließlich mit einem Schmerzensgeld in Höhe von 18.500 EUR entschädigt.

Unser Tipp

Ärzte, die Medikamente verordnen, tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verschreibung und Verabreichung dieser Medikamente. Bei falscher Medikamentenabgabe können unter Umständen aber auch Apotheker verantwortlich und haftbar gemacht werden.

Bei möglichen Fehlern rund um die Medikamentengabe empfiehlt es sich, sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden, der in solchen Fällen kompetente rechtliche Beratung bieten kann.


Christine Frubrich

Rechtsanwältin, FAinfMedR


Rechtsanwälte Hast & Dr. Maus

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