Familienmediation unter Einbindung von Kindern und Jugendlichen - auch in einem laufenden Gerichtsverfahren möglich…

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1. Einführung

Der vorliegende Artikel stellt die Möglichkeiten der Einbindung von Kindern- und Jugendlichen in einer Familienstreitsache dar. Hervorzuheben ist dabei, dass auch in einem laufenden Sorge- oder Umgangsverfahren vor dem Familiengericht dieses Verfahren dann ausgesetzt werden kann. Es kann dann vor einem externen Mediator nach § 36a FamFG oder einem Güterichter nach § 36 Abs. V FamFG eine Lösung gefunden werden, die allen Beteiligten Vorteile bringt, auf die in diesem Artikel ebenfalls eingegangen wird.


2. Begriffsverständnis

Familienmediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren, bei dem die Konfliktpartner mit Hilfe eines neutralen Dritten, dem Mediator, eine einvernehmliche Lösung für ihre familiären Probleme suchen. Dabei werden nicht nur die rechtlichen, sondern auch die emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt.


Die Konfliktpartner bleiben dabei weiter sog. „Eigentümer ihrer Probleme“.


Familienmediation kann insbesondere bei Trennung und Scheidung, bei Streit um das Sorgerecht, den Umgang oder den Unterhalt, bei Erbschafts- oder Generationenkonflikten oder bei anderen familiären Krisen sinnvoll sein.


Die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die Familienmediation kann je nach Alter, Reife und Wunsch der Kinder unterschiedlich gestaltet werden. Diese bedarf im konkreten Fall einer hohen Sensibilität, Kompetenz und Erfahrung des Mediators/der Mediatorin im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Grundsätzlich gilt, dass die Kinder ein Recht auf Anhörung und Beteiligung haben, aber nicht überfordert oder instrumentalisiert werden sollen. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen soll auch nur freiwillig erfolgen.


3. Möglichkeiten der Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die Familienmediation

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Kinder und Jugendliche in die Familienmediation einbezogen werden können:


- Die Eltern sprechen stellvertretend für die Interessen und Bedürfnisse ihrer Kinder und versuchen, diese in die Lösungsfindung einzubeziehen.


- Die Kinder werden zu einem oder mehreren Gesprächen mit dem Mediator eingeladen, entweder allein oder zusammen mit den Eltern. Dabei können sie ihre Sichtweise, ihre Wünsche und ihre Gefühle äußern und gegebenenfalls Vorschläge machen.


- Die Kinder werden durch einen symbolischen Gegenstand, wie ein Foto oder einen Stuhl, in der Mediation präsent gemacht. Dies soll die Eltern dazu anregen, sich in die Perspektive ihrer Kinder zu versetzen und deren Wohl zu berücksichtigen.


- Es wird ein zweiter Mediator hinzugezogen, der speziell für die Arbeit mit Kindern qualifiziert ist. Er kann parallel oder zeitversetzt mit den Kindern arbeiten und deren Anliegen in die Mediation einbringen. Im Rahmen dieses sog. „Kinderinterview“ kann auch trotz gerichtlicher Aussetzung des Verfahrens mit der Verfahrensbeistandschaft (=Anwalt des Kindes) zusammengearbeitet werden.


4. Vorteile einer Familienmediation unter Einbindung von Kindern und Jugendlichen

Die Vorteile einer Familienmediation unter Einbindung von Kindern und Jugendlichen sind:


- Die Kinder fühlen sich ernst genommen und respektiert und können ihre Meinung äußern.


- Die Eltern können besser verstehen, wie es ihren Kindern geht und was diese brauchen.


- Die Konfliktlösung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen aller Beteiligten und nicht an starren gesetzlichen Vorgaben.


- Die Beziehung zwischen den Eltern und den Kindern wird gestärkt und die Kommunikation verbessert.


- Die Kosten und die Dauer des Verfahrens werden reduziert im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren.



5. Möglichkeiten ohne direkte Einbindung der Kinder und Jugendlichen in die Mediation

Sollte eine direkte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Familienmediation im konkreten Fall nicht möglich sein oder auch seitens des Kindes oder Jugendlichen nicht gewollt sein, ist auch im Anschluss an die Mediation eine Eltern-Kind-Aufklärung über die Ergebnisse der Mediation in einem Termin möglich und empfehlenswert, um verlorengegangenes Vertrauen in die Eltern wieder zurückzuerlangen.



Wenn Sie sich für eine Familienmediation unter Einbindung von Kindern und Jugendlichen interessieren, wenden Sie sich gerne an mich, da ich über dafür notwendige Fachkompetenz verfüge und ich Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch eine allgemeine weitere Erklärung bspw. über das Setting der Einbindung geben kann. 


Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder schreiben Sie mich an.

Foto(s): AdobeStock

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