Mindestunterhalt: So viel Unterhalt steht Kindern zu
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Die wichtigsten Fakten
- Der Mindestunterhalt ist der Kindesunterhalt, den ein Kind mindestens zur Sicherung des Existenzminimums braucht.
- Anspruch auf den Mindestunterhalt haben minderjährige Kinder und privilegiert volljährige Kinder.
- Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Steuerfreibetrag für Kinder.
- Die Höhe des Mindestunterhalts kann in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden.
- Unterhaltspflichtige müssen nur so viel zahlen, dass ihnen noch genügend Selbstbehalt verbleibt.
Was ist Mindestunterhalt?
Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so muss derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Kindesunterhalt zahlen. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes, den sogenannten Betreuungsunterhalt.
Der Mindestunterhalt beschreibt die Höhe, die der Unterhalt für Kinder mindestens haben muss. Er richtet sich nach den Beträgen der untersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.
Wer bekommt Mindestunterhalt?
Der Mindestunterhalt gilt für alle minderjährigen Kinder des Unterhaltspflichtigen. Unter Umständen haben jedoch auch volljährige Kinder einen Anspruch auf den Mindestunterhalt. Das ist der Fall, wenn es sich um sogenannte „privilegierte Volljährige“ handelt. Um als solche zu gelten, müssen volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- unverheiratet sein,
- unter 21 Jahre alt sein,
- im Haushalt eines Elternteils leben und
- sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
Wie wird der Mindestunterhalt berechnet?
Maßgeblich für die Berechnung des Mindestunterhalts ist das „steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum“ von minderjährigen Kindern. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Der sperrige Begriff bedeutet im Klartext, dass es sich um den Betrag handelt, der für die finanzielle Versorgung eines Kindes mindestens notwendig ist.
Dieser Betrag wird regelmäßig (in der Regel alle zwei Jahre) von der Bundesregierung neu ermittelt und ist die Grundlage für den steuerlichen Kinderfreibetrag. Der Mindestunterhalt, der sich auch aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen lässt, errechnet sich dann nach dem doppelten steuerlichen Kinderfreibetrag. Mit Stand vom 1. Januar 2024 beträgt der Kinderfreibetrag jährlich 3306 Euro, der Mindestunterhalt beträgt also das Doppelte: 6612 Euro. Pro Monat ergibt das 551 Euro.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt?
Die Höhe des Mindestunterhalts von 551 Euro entspricht jedoch nicht dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt und gilt nur für die zweite Altersstufe (Kinder von 6–11 Jahren). Kinder in der ersten Altersstufe (0–5 Jahre) erhalten nur 87 Prozent davon, also 480 Euro; Kinder der dritten Altersstufe (bis zum 18. Lebensjahr) erhalten 117 Prozent, also 645 Euro.
Von diesen Beträgen wird bei Minderjährigen die Höhe des Kindergeldes von 250 € (Stand: 2024) hälftig abgezogen. Bei Volljährigen wird das Kindergeld dagegen in voller Höhe abgezogen. Dadurch ergeben sich folgende Zahlbeträge für den Mindestunterhalt:
0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | ab 18 Jahren |
355 € | 426 € | 520 € | 439 € |
Wenn Sie den Mindestunterhalt nicht zahlen können
Vorab: Geringverdiener müssen nicht ihren letzten Groschen für den Kindestunterhalt ausgeben. Unterhaltspflichtige dürfen durch ihre Unterhaltszahlungen nicht selbst bedürftig werden. Ihnen muss deshalb immer noch genügend Geld zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verbleiben – der sogenannte Selbstbehalt.
Gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1450 Euro monatlich für Erwerbstätige und 1200 Euro monatlich für Nichterwerbstätige.
Aber: Als Unterhaltspflichtiger haben Sie eine gesteigerte Erwerbspflicht. Das bedeutet: Wenn Sie sich den Kindesunterhalt nicht leisten können, müssen Sie gegebenenfalls einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob annehmen. Sie müssen und dürfen jedoch nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, um das zu erreichen.
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Rechtstipps zu "Mindestunterhalt"
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10.04.2025 Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba„… % des Mindestunterhalts) Ein dynamischer Titel passt sich automatisch an die neue Düsseldorfer Tabelle an, während ein statischer Titel bei Änderungen angepasst werden muss. Kindesunterhalt für volljährige Kinder …“ Weiterlesen
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04.02.2025 Advokat Assia Veltcheva LL.M.„… den Unterhalt jedes Jahr. Für das Jahr 2025 beträgt der Mindestgehalt BGN 1077,-/ EUR 551,- und der Mindestunterhalt für das 2025 ist BGN 270,- /EUR 138,-. Es gibt keine Obergrenze für die Höhe …“ Weiterlesen
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30.03.2025 Rechtsanwalt Mathias Schulze„… angepasst und bildet den sogenannten Mindestunterhalt für minderjährige und – in eigenen Abschnitten – volljährige Kinder ab. Einige Kernpunkte aus den Neuregelungen und dem Kontext: Ab 1. Januar 2025 …“ Weiterlesen
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18.12.2024 Rechtsanwalt Marc Klaas„… unverändert geblieben. Nach der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle 2025 ist der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in den drei Altersstufen zwischen zwei und vier Euro angehoben worden. Er beträgt …“ Weiterlesen
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17.12.2024 Rechtsanwalt Christoph Wolters„… in einer Entscheidung vom 12.03.2014, Az. XII ZB 234/13, eine Anpassung der Barunterhaltspflicht durch Herabsetzung in den Einkommensstufen statt, bis hin zum Mindestunterhalt. Eine Anpassung …“ Weiterlesen
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11.12.2025„… an. Aufgrund der Änderung der Mindestunterhaltsverordnung beträgt der Mindestunterhalt für ein Kind in der ersten Altersstufe (0– bis 5 Jahre) nunmehr 482 Euro statt 480 Euro. Für die Altersstufe der 6 …“ Weiterlesen
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03.12.2024 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… für das Jahr 2024 ist es zu moderaten Anhebungen bei den Unterhaltsbeträgen gekommen: im Vergleich zur derzeit noch geltenden Tabelle wird ab 01.01.2025 der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe um …“ Weiterlesen
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01.12.2024 Rechts- und Fachanwalt Daniel Schneider„… vom 15. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359). Danach beträgt der Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB ab dem 1. Januar 2025 für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 482 EUR …“ Weiterlesen
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30.11.2024 Rechtsanwalt Jens Hänsch„Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzlich festgelegte Mindestunterhalt für Kinder in allen Altersstufen um einen geringen Betrag. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der 7. Verordnung zur Änderung …“ Weiterlesen
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26.11.2024 Rechtsanwältin Saskia Frantzen„… Lebenssituation von Alleinerziehenden noch, indem das Kind keinen oder nicht mindestens Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts bekommt, müssen Alleinerziehende nicht nur den Unterhaltsanspruch …“ Weiterlesen
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04.09.2024 Rechtsanwalt Aaron Albrecht„… zu betreuen hat, muss sich als Unterhaltsschuldner eine Arbeit suchen. Das Gericht geht davon aus, dass jeder zumindest den Mindestunterhalt seiner Kinder decken kann. Andernfalls muss man das Gegenteil …“ Weiterlesen
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04.09.2024 Rechtsanwalt Oliver Worms„… . Was passiert, wenn durch den Abzug des Kredits der Mindestunterhalt gefährdet wird? Wird der Immobilienkredit bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt, kann es vorkommen …“ Weiterlesen
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29.07.2024 Rechtsanwalt Oliver Worms„… Lehrjahr zum Kfz-Mechaniker die Mindestausbildungsvergütung von 649 €. Laut Düsseldorfer Tabelle hätte er Anspruch auf einen Mindestunterhalt von 930 € (Stand 2024). Da Tom von keinem Elternteil betreut …“ Weiterlesen
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29.07.2024 Rechtsanwalt Oliver Worms„… kann ein minderjähriges Kind von dem nicht betreuenden Elternteil den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Dieser Mindestunterhalt richtet sich wiederum nach dem steuerfrei …“ Weiterlesen
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22.03.2024 Rechtsanwältin LL.M. (Medical Law) Annett Sterrer„… . Das Familiengericht entschied zunächst im einstweiligen Anordnungsverfahren, dass die Mutter an die Kinder, vertreten durch den Vater, monatlichen Unterhalt zahlen muss, der 50 % des Mindestunterhalts entspricht …“ Weiterlesen
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09.02.2024 Rechtsanwältin Sabine Lömker„… , die Unterhaltsbeträge haben sich erhöht und auch der notwendige sowie der angemessene Selbstbehalt sind angepasst worden. Der Mindestunterhalt beträgt in der ersten Altersstufe 480 € , in der zweiten 551 …“ Weiterlesen
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08.02.2024 Rechtsanwältin Claudia Ernst„… Elternteil ohnehin mit Blick auf beengte wirtschaftliche Verhältnisse nur 100 % des Mindestunterhalts zahlen müsste, dann kann dem erweiterten Umgang folgendermaßen Rechnung getragen werden …“ Weiterlesen
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26.01.2024 Rechtsanwältin Judith Stöppel„… verfügbaren Mittel eingesetzt werden, um zumindest den Mindestunterhalt des Kindes sicherzustellen. Das bedeutet, reichen die Einkünfte des Unterhaltsschuldners nicht aus, um den Mindestunterhalt für das Kind …“ Weiterlesen
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25.01.2024 Rechtsanwältin Regine Repky„… . Dieser Betrag ist die Grundlage für die Berechnung des Barunterhalts gemäß der Düsseldorfer Tabelle, bevor das Kindergeld abgezogen wird. Dies führt zu einer Anhebung des Mindestunterhalts …“ Weiterlesen
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17.12.2023 Rechtsanwalt Robin Schmid„… . Was sich im Einzelnen ändert: 1. Erhöhung des Unterhalts a) für minderjährige Kinder Der Mindestunterhalt wird laut der Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2024 angehoben Für Kinder bis 5 Jahren von € 437,00 um …“ Weiterlesen
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22.02.2024 Rechtsanwältin Eva Böge„… sich die Einkommensstufen und auch bei den Selbstbehalten wurden Erhöhungen vorgenommen. Hierzu im Einzelnen: 1. Bedarfssätze Die neue Düsseldorfer Tabelle sieht eine Anhebung des monatlichen Mindestunterhalts …“ Weiterlesen
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14.12.2023 Rechtsanwalt Michael Tritschler„… diese im Internet unter: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/ Die neue Tabelle bringt einige Änderungen mit sich. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird um 9,7 Prozent erhöht …“ Weiterlesen
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14.12.2023 Rechtsanwalt Thomas Misikowski„Leben die Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt und zahlt der das Kind nicht-betreuende Elternteil nicht den Mindestunterhalt für das Kind, besteht die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss …“ Weiterlesen