FAREDS Rechtsanwälte wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG)

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Abmahnung der  bereits bekannten FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg, dieses Mal im Auftrag von arte fiori e. K. aus Memmingen wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der arte fiori e.k. aus Memmingen, welche als Online-Händlerin im Bereich Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln auftritt. Sie verschickten nun ein Abmahnschreiben an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte online zum Verkauf anbietet.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, die notwendige Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gem. § 9 VerpackG nicht vorgenommen zu haben. Das VerpackungsG verpflichtet seit dem 01.01.2019 zu einer Registrierung bei der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie zur Anmeldung für ein bestimmtes Entsorgungssystem.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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