Fargo Consulting

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Über die Internethandelsplattform fargoconsulting.org werden Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s), Forex-Anlagen und ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass Fargo Consulting eine hochmoderne Handelsplattform sei, Händlern aller Niveaus die Teilnahme an den globalen Finanzmärkten zu ermöglichen.

Des Weiteren wird damit geworben, dass mit einer benutzerfreundlichen Benutzeroberfläche, fortschrittlichen Handelstools und Zugang zu einer Vielzahl von Vermögenswerten, einschließlich Aktien, Indizes, Rohstoffen und Devisen, bietet Fargo Consulting eine sichere und effiziente Plattform für Benutzer bieten würde, um ihre Handelsziele zu verfolgen.

Verlustrisiken bei CFD-Geschäften und Forex-Anlagen 

Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Anlagen (Währungspaare) sind mit hohen Verlustrisiken verbunden, insbesondere aufgrund einer Hebelwirkung.

Bei derartigen Anlagen muss häufig nur eine sog. Margin gestellt werden, aufgrund derer es möglich ist, mit einem geringen Kapitaleinsatz große Volumen zu bewegen. Dies kann zwar zu hohen Gewinnen führen auf der anderen Seite aber auch zu erheblichen Verlusten, teilweise auch über das eingesetzte Kapital hinaus.

Gründe zur Vorsicht

Auf der Webseite wird z. B. auch damit geworben, dass Fargo Consulting durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns, die CySEC, lizenziert sei.

Nach unseren Recherchen auf der Webseite der CySEC findet sich aber zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrages die Domain fargoconsulting.org nicht unter den von der CySEC geprüften bzw. lizenzierten Domains.

Nach unserer Kenntnis verfügen die Betreiber von Fargo Consulting auch über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Angebot von derartigen Anlagen in Deutschland.

Optionen für Anleger der Fargo Consulting

Wenn Sie Anlagen über Fargo Consulting getätigt und Probleme haben, steht Ihnen die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gerne für eine Beratung zur Seite.

Soweit es sich bei dem Angebot von Differenzkontrakten oder Forex-Anlagen um eine Wertpapierdienstleistung handelt, für die keine Erlaubnis der BaFin gegeben ist, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ergeben.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Plattform haben, sichern Sie Belege über getätigte Einzahlungen und geführte Korrespondenz, notieren Sie sich Namen von Gesprächspartnern und Gesprächsinhalte.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 23.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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