Farm Capital Management GmbH: Anlegern drohen nach Insolvenz hohe Verluste

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Anleger der Farm Capital Management GmbH müssen hohe finanzielle Verluste befürchten. Das Unternehmen ist pleite. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Kleve am 17. Januar eröffnet (Az.: 32 IN 73/16).

Die Situation dürfte einer ganzen Reihe von Anlegern schon bekannt vorkommen. Noch als Anleger der Agrofinanz GmbH haben sie Vergleichbares erlebt. Diese hatte den Anlegern angeboten, in Plantagen in Südamerika zu investieren. Um den Anlegern das Angebot besonders schmackhaft zu machen, wurden nicht nur hohe Renditen in Aussicht gestellt, sondern sog. „Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge“ abgeschlossen, die den Anlegern ein möglichst hohes Sicherheitsgefühl vermitteln sollten. Die Sicherheit war trügerisch. Denn für dieses Einlagengeschäft hatte die Agrofinanz überhaupt keine Genehmigung. Die Finanzaufsicht BaFin verbot daher das Geschäft und ordnete die Rückzahlung der Gelder an. Wenig später ging die Agrofinanz GmbH bereits in Insolvenz.

Die Farm Capital Management GmbH, ebenfalls in Kleve beheimatet, bot plötzlich die vermeintliche Lösung an. Die alten Verträge mit der Agrofinanz kündigen und neue mit Farm Capital abschließen. Anleger, die sich darauf eingelassen haben, stehen nun etwa ein Jahr später wieder vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Auch die Farm Capital Management GmbH ist pleite und die Anleger müssen um ihr Geld fürchten. Über das Insolvenzverfahren können die Anleger möglicherweise einen Teil ihrer Forderungen erhalten. „Zunächst muss der vorläufige Insolvenzverwalter aber prüfen, ob überhaupt ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Sollte dies der Fall sein, können dann die Forderungen angemeldet werden. Das kann aber erstens noch eine Weile dauern und zweitens ist kaum davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Um sich vor den drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, sollten Anleger daher noch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Berücksichtigt werden muss auch, dass die BaFin es der Agrofinanz GmbH dick in die Bücher geschrieben hatte, dass es für die Rückabwicklung der Verträge nicht ausreiche, diese zu kündigen und dann neue mit den Anlegern abzuschließen, die auch noch schlechtere Konditionen beinhalten. „Genau das könnte aber geschehen sein“, so Rechtsanwalt Jansen. Außerdem können Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und Vermittler geprüft werden. Denn die Anleger hätten über die bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend informiert werden müssen. Ebenso hätte die Plausibilität des Geschäftsmodells unter die Lupe genommen werden müssen, bevor die Anlageprodukte vermittelt wurden.

Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht


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