Farm Capital Management: Insolvenzverfahren eröffnet + Schadensersatzansprüche! Anwälte informieren

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Über das Vermögen der FCM Farm Capital Management GmbH mit Sitz in Kleve wurde inzwischen vor dem Amtsgericht Kleve, HRB 13739, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Her Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.

Dies sind schlechte Neuigkeiten für die Anleger, die schon zu befürchten waren, nachdem die Firma in der letzten Zeit nicht mehr telefonisch erreichbar war.

So wurden den Anlegern auch in der Vergangenheit bereits mitgeteilt, dass die Ausschüttungen zunächst ausgesetzt werden. So rissen die Hiobsbotschaften für die Anleger auch nicht ab, denn die BaFin hatte der damaligen Agrofinanz bereits die Rückabwicklung der Verträge aufgegeben und die weitere Tätigkeit untersagt wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Daraufhin wurden Anleger von Farm Capital dann kontaktiert und diesen vorgeschlagen, ihre bisherigen Verträge zu kündigen und neue Verträge mit Farm Capital Management abzuschließen. Der Insolvenzantrag ist nun die „Krönung“ der Hiobsbotschaften für die Anleger.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg empfiehlt allen betroffenen Anlegern, „ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich sein wird, um über eine eventuelle Insolvenzquote wenigstens noch einen Teil des angelegten Geldes zurückzuerhalten. Allerdings wird alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein, sodass Geschädigte sich noch nach anderen Wegen umsehen sollten, um ihren Schaden zu kompensieren. Dazu gehört z. B. die Prüfung einer möglichen Haftung der Geschäftsführung, aber auch z. B. der Vermittler der Anlage.“

So schulden z. B. die Vermittler der Anlage eine anleger- und objektgerechte Beratung sowie auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage, in vielen Fällen, in denen dies die Vermittler nicht ordnungsgemäß durchführten, was selbstverständlich immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, könnten sie den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Eile ist hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner geboten, denn bei der Vollstreckung gilt immer das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Betroffene Anleger von Farm Capital Management können sich der Interessengemeinschaft „Farm Capital Management“ bei Dr. Späth & Partner anschließen.


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