Farm Capital Management GmbH ist insolvent

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Das Amtsgericht Kleve hat am 17. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Farm Capital Management GmbH eröffnet (Az.: 32 IN 73/16). Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Horst Piepenburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das Amtsgericht Kleve eröffnete am 4. Januar 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 32 IN 95/15) über die Agrofinanz GmbH aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Mitverantwortlich könnte die von der BaFin angeordnete Rückzahlung aller Einlagen aufgrund eines unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfts sein.

Die Agrofinanz GmbH bot Investitionen in Rohstoffe wie zum Beispiel Kakaobäume an. Anleger mieteten die Pflanzen und Agrofinanz GmbH verpflichtete sich bei einem Rückkauf der Pflanzen nach Ablauf der Mietzeit den ursprünglichen Kaufpreis zurückzuerstatten. Hierbei handelte es sich um ein Einlagegeschäft, welchem die Erlaubnis nach § 32 KWG fehlte. 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte am 11. Dezember 2015 dem Unternehmen Agrofinanz GmbH das Einlagegeschäft. Hintergrund seien die gemäß § 32 KWG unerlaubt betriebene Einlagegeschäfte. Mit der Untersagung geht die Anordnung von Rückzahlung der gesamten Einlagen einher. Der von Agrofinanz eingelegte Widerspruch gegen den Bescheid der BaFin wies das Verwaltungsgericht Frankfurt am 23. November 2015 ab.

Die Farm Capital Management GmbH empfahl den betroffenen Anlegern, den Vertrag mit der Agrofinanz GmbH zu kündigen, um einen neuen Mietvertrag mit Kaufverpflichtung mit der Firma Farm Capital Management GmbH abzuschließen. Das soll die Anleger angeblich vor hohen Verlusten retten.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Deshalb sollten Betroffene frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um die möglichen Ansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Zuge einer fehlerhaften Anlageberatung könnten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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