FCapital24 – BaFin warnt! – anwaltliche Hilfe

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Seitens der Firma FCapital24 wird unter der Domain fcapital24.com über eine Webseite der Handel mit unterschiedlichsten Anlageinstrumenten angeboten.

Laut dem Internetauftritt sollen Kunden das Trading auf den globalen Märkten erlernen, wobei die Firma FCapital24 das Trading im Bereich Forex-Handel, den Handel mit Kryptowährungen sowie den Handel mit CDF´s (Differenzkontrakten) anbietet.

Im Übrigen wird auch der sog. ETF-Handel (börsengehandelte Fonds) angeboten, wobei dies eine einzigartige Tradingoption sei, die unter dem Begriff „Bundles“ bekannt wäre. Die „Bundles“ würden aus verschiedenen Kryptowährungspaaren bestehen, die von den erfahrenen Analysten der Firma FCapital24 persönlich auswählt würden.

Seitens der Firma FCapital24 werden im Rahmen ihres Webauftritts die bestehenden Risiken bei den vorgenannten Handelsgeschäften verharmlost, in dem die Firma FCapital24 auf der Internetseite mitteilt, dass ein Anleger nur entscheiden müsse, wie viel er potenziell Gewinn machen möchte.

Es findet sich zwar eine kurze Risikowarnung am Ende der Webseite. Diese ist jedoch bei weitem nicht geeignet, einem Kunden die Risiken vor Augen zu führen.

Anlegern kann nur dringend abgeraten werden, Kapital über die Firma FCapital24 anzulegen.

Die Gründe möchten wir im Folgenden kurz erläutern:

Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor der Firma FCapital24

Die deutsche Finanzaufsicht (BaFin) warnte im Rahmen einer Veröffentlichung vom 04.12.2023 vor Angeboten der Firma FCapital24 und stellte in diesem Zusammenhang klar, dass der Verdacht bestünde, dass über die Webseite fcapital24.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie die Firma FCapital24, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

In der Unternehmensdatenbank der BaFin befindet sich kein Hinweis darauf, dass die Firma FCapital24 zugelassen wäre.

Die Firma FCapital24 arbeitet folglich ungenehmigt bzw. unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Fehlender Betreiber  

Üblicherweise werden Internethandelsplattformen, wie die Firma fcpaital24.com, von einer Betreibergesellschaft betrieben. Wer die entsprechende Betreibergesellschaft sein soll, ergibt sich aus dem Internetauftritt der Firma FCapital24 nicht.

Auch die BaFin teilte im Rahmen ihrer Mitteilung mit, dass der entsprechende Betreiber unbekannt sei. Auch dies ist ein Warnsignal und spricht dafür, dass die Firma FCapital24 unseriös bzw. betrügerisch agiert.

Mangelndes Impressum 

Auch ein rechtsverbindliches Impressum findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht. Dort werden die Verantwortlichen der Firma FCapital24 nicht benannt. Ein rechtsverbindliches Impressum ist jedoch verpflichtend.

Keine Angaben zu einer Geschäftsanschrift 

Auch die Tatsache, dass die Firma FCapital24 auf ihrer Internetseite keine Geschäftsanschrift benennt, spricht dafür, dass die Firma FCapital24 betrügerisch ist. Es findet sich dort lediglich die Angabe, dass die Firma in München eine Niederlassung hätte. Unter welcher Adresse diese Niederlassung sein soll, wird einem Anleger nicht mitgeteilt.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform FCapital24 investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger berät und unterstützt.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.


Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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